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31.10.2006 - dvb-Presseservice

Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)

Kolloquium der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht am 11. November 2006 in Berlin

Am 11. November 2006 führt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ihr Kolloquium zur VVG-Reform durch.

Das Versicherungsrecht betrifft alle in allen Lebensbereichen. Bisher ist das Versicherungsrecht zum Teil "Richterrecht". Die Rechte der Verbraucher wurden in der Vergangenheit hauptsächlich durch Urteile gestärkt. Mit dem VVG steht zu hoffen, dass vieles verbraucherfreundlicher wird.

Die Auswirkungen und die Konsequenzen, wie beispielsweise der Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei grober Fahrlässigkeit, die umfassenden Informations- und Beratungspflichten der Versicherer, die Neuregelung der vorvertraglichen Anzeigenpflicht etc. werden auf dem Kolloquium von hochkarätigen Referenten dargestellt. Teilweise erfahren wir die Ansichten aus "erster Hand", so gibt es drei Referenten aus Ministerien.

Für Freitag, den 10. November 2006, ist für die Mittagszeit ein Pressegespräch vorgesehen, zu dem wir noch gesondert einladen.



Herr Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 49
E-Mail: dav@anwaltverein.de

Deutscher Anwaltverein
Littenstraße 11
10179 Berlin
Deutschland
www.anwaltverein.de