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21.05.2007 - dvb-Presseservice

Reform stärkt Rechte der Versicherungsnehmer/ Versicherungsvermittlergesetz bringt mehr Transparenz

Am 22. Mai tritt das neue Versicherungsvermittlergesetz in Kraft. Versicherungskunden profitieren von ihm vor allem durch klarere Qualitätsanforderungen an die Vermittler, eine schriftliche Dokumentation der Beratung und somit insgesamt durch mehr Transparenz.

Was der Kunde von der Reform bereits bei seinem nächsten Besuch in der Versicherungsagentur wahrnehmen wird, ist die umfassendere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflicht. Beim Erstgespräch wird er, so will es künftig der Gesetzgeber, als erstes über den Status seines Gegenübers informiert. Er erfährt also unter anderem, ob ihn ein Makler, Mehrfachagent oder ein Ausschließlichkeitsvermittler berät und für welche Versicherungsunternehmen dieser vermittelt.

Beim Beratungsgespräch gilt es dann, den Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen, ihn aber auch gezielt auf Lücken in seinem Versicherungsschutz hinzuweisen. Makler und Mehrfachagenten haben dann bei einem konkreten Angebot auch zu begründen, weshalb sie genau das Produkt des einen und nicht das eines anderen Versicherers empfehlen. Der Ausschließlichkeitsvermittler hingegen muss lediglich bezogen auf die Produkte „seines“ Unternehmens beraten. . Für den Kunden soll das Beratungsgespräch und das Vorgehen des Beraters insgesamt besser nachvollziehbar werden. Klaus R. Hartung, Vertriebsvorstand der Provinzial Rheinland, rät Kunden auch weiterhin auf Qualität zu achten: „Auf eine intensive und bedarfsorientierte Beratung legen wir schon lange wert. Da dies leider nicht überall der Fall ist, wird das Gesetz der Branche gut tun. Denn nun gibt einige zwingende Pflichten für alle Versicherungsvermittler, die zu einer gründlichen Beratung der Kunden führen. Sollte ein Berater nicht auf die individuellen Bedürfnisse eingehen oder seine Arbeitsweise und die Produkte nicht genau erläutern, empfehle ich den Kunden die Agentur oder den Makler zu wechseln.“

Das neue Gesetz sieht zusätzlich beim Abschluss einer Versicherung eine Dokumentationspflicht vor: Das Beratungsgespräch wird im Anschluss vom Vermittler „schriftlich zusammengefasst“. Dabei muss der Versicherungsexperte insbesondere die Gründe für jeden zu einem bestimmten Versicherungsprodukt erteilten Rat angeben. Diese Dokumentation muss der Kunde vor Vertragsabschluss erhalten, sofern er nicht ausdrücklich darauf verzichtet.

Sollte es später zu Konflikten kommen und der Kunde das Gefühl haben, dass er falsch beraten wurde, hilft die Dokumentation dem Gericht oder dem Ombudsmann bei der Klärung des Falls.

Auch in Sachen fachlicher Kompetenz herrscht mehr Sicherheit für Verbraucher: Zukünftig müssen alle Versicherungsvermittler bei der IHK registriert sein. Dabei wird im Rahmen des sogenannten Sachkundenachweises auch die Qualifikation geprüft. Bei der Provinzial Rheinland wird traditionell auf die hohe Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vertrieb Wert gelegt, so Hartung. „Unsere Kunden können sich auf unseren kompetenten Rat verlassen. Mit einem umfassenden Angebot an Schulungen und Weiterbildungen sorgt unser Unternehmen dafür, dass die Geschäftsstellenleiter und Kundenberater der Provinzial immer auf dem neuesten Stand sind.“



Herr Wolfgang Eck
Tel.: 0211 978-29-22
Fax: 0211 978-17-59
E-Mail: Wolfgang.Eck@provinzial.com

Provinzial Rheinland Versicherungen
Provinzialplatz 1
40591 Düsseldorf

Provinzial Rheinland Versicherungen

Die Provinzial Rheinland gehört zu den führenden deutschen Versicherungsunternehmen und ist Marktführer in ihrem Geschäftsgebiet. Rund 2.000 fest angestellte Mitarbeiter in der Düsseldorfer Zentrale und 2.500 Versicherungsfachleute in 700 Geschäftsstellen sowie 46 im Versicherungs¬geschäft aktive Sparkassen engagieren sich für rund zwei Millionen Kunden in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Köln, Koblenz und Trier. Mit fast 6 Millionen Versicherungsverträgen erzielt die Provinzial jährlich Beitragseinnahmen von über 2 Milliarden Euro.