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20.11.2006 - dvb-Presseservice

„Reformen sehen anders aus“

In den laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Erhöhung des Renteneintrittsalters (Rente ab 67) und zur Erhöhung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,9 Prozent sieht das Kolpingwerk Deutschland eine schleichende Belastungszunahme auf Seiten der Beitragszahler wie der Rentenbezieher. „Dieser sozialpolitischen Salamitaktik muss eine Reform aus einem Guss gegenübergestellt werden“, bewertet Kolping-Bundesvorstandsmitglied Ulrich Benedix die Entwicklungen.

Dabei werde eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre im Grundsatz mitgetragen. Dies sei aber nur vertretbar, wenn eine realistische Chance für Arbeitnehmer ab 50 Jahren auf dem Arbeitsmarkt gegeben sei. Gelinge die Integration der rentennahen Jahrgänge in das Erwerbsleben (z.B. im Rahmen der Aktion 50 plus) nicht, käme die Anhebung der Regelaltersrente einer Rentenkürzung gleich. Vor diesem Hintergrund sei es verwerflich, dass die Bundesregierung erst ab dem Jahre 2010 verpflichtet sei, alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten. So sei erst 2014 eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze weiterhin vertretbar sei, obschon das Gesetz schon zum 1.1.2007 in Kraft treten solle. Wenn es der Bundesregierung mit der Arbeitsmarkt-integration älterer Menschen ernst sei, müsse die Berichtspflicht mit dem 1.1.2007 beginnen, folgert Ulrich Benedix. „Von der daraus hervorgehenden Einschätzung am 1.1.2011 muss dann abhängig gemacht werden, ob die Regelaltersrente wirklich ab dem 1.1.2012 schrittweise angehoben werden kann.“ Wenn sich die Beschäftigungssituation der rentennahen Jahrgänge nicht entscheidend verbessere, dürfe auch die Erhöhung der Regelaltersgrenze kein Thema sein.

Während in der aktuellen Rentenpolitik viel Stückwerk anzutreffen ist, hat das Kolpingwerk Deutschland mit seinen jüngst vorgelegten rentenpolitischen Eckpunkten ein in sich schlüssiges Modell für eine zukunftsfähige Altersvorsorge und -versorgung vorgelegt. Es orientiert sich an den Maßstäben einer akzeptablen Beitragsbelastung, der Leistungsbezogenheit der Anwartschaften, des Schutzes vor Altersarmut und der Schaffung von Anreizen zur zusätzlichen, den Lebensstandard sichernden Vorsorge. Vorgeschlagen wird die Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung um eine Grundsicherung aus Steuermitteln für jeden Bürger. Sie soll künftig als erste Säule die bisherigen drei Säulen der Altersversorgung (erwerbslohnbezogene umlagefinanzierte Rentenversicherung, betriebliche und private Altersvorsorge) ergänzen. Aus der ersten Säule der Grundsicherung und der leistungsbezogenen Rente in der zur Erwerbstätigen-Pflichtversicherung auszubauenden zweiten Säule soll der heutige durchschnittliche Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht werden.

Durch die Grundsicherung wird dem Armutsrisiko begegnet. Eine Beitragszahlung sichert schon ab dem ersten Euro eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus. Von der auf Erwerbseinkünfte bezogenen zweiten Säule wird Druck genommen. Die Beitragssätze können entgegen dem aktuellen Gesetzesentwurf um mehrere Punkte sinken, ohne dass der gegenwärtige Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherung abnehmen müsste. „So stellen wir uns eine echte Reform vor“, resümiert Kolping-Bundesvorstandsmitglied Gitte Scharlau, die das Modell Anfang November der Öffentlichkeit präsentierte.



Referent für Öffentlichkeitsarbeit und innerverbandliche Kommunikation
Herr Heinrich Wullhorst
Tel.: +49 (0) 221 / 207 01-241
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de

Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
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www.kolping.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Reformen-sehen-anders-aus-ps_3005.html