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20.11.2006 -
dvb-Presseservice
„Reformen sehen anders aus“
In den laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Erhöhung des
Renteneintrittsalters (Rente ab 67) und zur Erhöhung des Beitragssatzes
in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,9 Prozent sieht das
Kolpingwerk Deutschland eine schleichende Belastungszunahme auf Seiten
der Beitragszahler wie der Rentenbezieher. „Dieser sozialpolitischen
Salamitaktik muss eine Reform aus einem Guss gegenübergestellt werden“,
bewertet Kolping-Bundesvorstandsmitglied Ulrich Benedix die
Entwicklungen.
Dabei werde eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67
Jahre im Grundsatz mitgetragen. Dies sei aber nur vertretbar, wenn eine
realistische Chance für Arbeitnehmer ab 50 Jahren auf dem Arbeitsmarkt
gegeben sei. Gelinge die Integration der rentennahen Jahrgänge in das
Erwerbsleben (z.B. im Rahmen der Aktion 50 plus) nicht, käme die
Anhebung der Regelaltersrente einer Rentenkürzung gleich. Vor diesem
Hintergrund sei es verwerflich, dass die Bundesregierung erst ab dem
Jahre 2010 verpflichtet sei, alle vier Jahre über die Entwicklung der
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten. So sei erst 2014 eine
Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze
weiterhin vertretbar sei, obschon das Gesetz schon zum 1.1.2007 in
Kraft treten solle. Wenn es der Bundesregierung mit der
Arbeitsmarkt-integration älterer Menschen ernst sei, müsse die
Berichtspflicht mit dem 1.1.2007 beginnen, folgert Ulrich Benedix. „Von
der daraus hervorgehenden Einschätzung am 1.1.2011 muss dann abhängig
gemacht werden, ob die Regelaltersrente wirklich ab dem 1.1.2012
schrittweise angehoben werden kann.“ Wenn sich die
Beschäftigungssituation der rentennahen Jahrgänge nicht entscheidend
verbessere, dürfe auch die Erhöhung der Regelaltersgrenze kein Thema
sein.
Während in der aktuellen Rentenpolitik viel Stückwerk anzutreffen ist,
hat das Kolpingwerk Deutschland mit seinen jüngst vorgelegten
rentenpolitischen Eckpunkten ein in sich schlüssiges Modell für eine
zukunftsfähige Altersvorsorge und -versorgung vorgelegt. Es orientiert
sich an den Maßstäben einer akzeptablen Beitragsbelastung, der
Leistungsbezogenheit der Anwartschaften, des Schutzes vor Altersarmut
und der Schaffung von Anreizen zur zusätzlichen, den Lebensstandard
sichernden Vorsorge. Vorgeschlagen wird die Ergänzung der gesetzlichen
Rentenversicherung um eine Grundsicherung aus Steuermitteln für jeden
Bürger. Sie soll künftig als erste Säule die bisherigen drei Säulen der
Altersversorgung (erwerbslohnbezogene umlagefinanzierte
Rentenversicherung, betriebliche und private Altersvorsorge) ergänzen.
Aus der ersten Säule der Grundsicherung und der leistungsbezogenen
Rente in der zur Erwerbstätigen-Pflichtversicherung auszubauenden
zweiten Säule soll der heutige durchschnittliche Leistungsumfang der
gesetzlichen Rentenversicherung erreicht werden.
Durch die Grundsicherung wird dem Armutsrisiko begegnet. Eine
Beitragszahlung sichert schon ab dem ersten Euro eine Rente oberhalb
des Grundsicherungsniveaus. Von der auf Erwerbseinkünfte bezogenen
zweiten Säule wird Druck genommen. Die Beitragssätze können entgegen
dem aktuellen Gesetzesentwurf um mehrere Punkte sinken, ohne dass der
gegenwärtige Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherung
abnehmen müsste. „So stellen wir uns eine echte Reform vor“, resümiert
Kolping-Bundesvorstandsmitglied Gitte Scharlau, die das Modell Anfang
November der Öffentlichkeit präsentierte.
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und innerverbandliche Kommunikation
Herr Heinrich Wullhorst
Tel.: +49 (0) 221 / 207 01-241
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Deutschland
www.kolping.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Reformen-sehen-anders-aus-ps_3005.html