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03.01.2007 - dvb-Presseservice

Regelung im Arzneimittel-Sparpaket lädt Pharmahersteller ab 2007 zur Umge- ung ein - dies kostet die Krankenkassen mindestens 150 Millionen Euro

Spitzenverbände fordern rasche Nachbesserung

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen warnen davor, dass eine Sparregelung im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) jetzt voll ausgehebelt werden kann. Hersteller nutzen offensichtlich eine Gesetzeslücke, um den eigentlich vorgesehenen Herstellerrabatt zu umgehen.

Seit dem 1. April 2006 müssen Anbieter von patentfreien Arzneimitteln einen Abschlag in Höhe von 10 Prozent (auf den Herstellerpreis ohne Mehrwertsteuer) leisten. Ab dem 1. Januar 2007 werden Preissenkungen der Hersteller auf diesen Abschlag angerechnet. Senkt ein Arzneimittelhersteller den Preis für sein patentfreies Arznei-mittel ab dem 1. Januar 2007 um mindestens zehn Prozent, muss er den gesetzlichen Abschlag nicht mehr zahlen

Das Vorgehen der Hersteller: Bereits 14 Generikahersteller haben zum 15.12.2006 ihre Preise für 2.777 Produkte (Packungen) erhöht. Wenn sie die Preise zum 1. Januar 2007 wieder um mind. zehn Prozent senken (z. B. auf das Niveau vor dem 15.12.2006), entfällt aufgrund der Regelungen im AVWG der 10-prozentige Abschlag für bis zu 36 Monate.

Diese Produkte der 14 Generikahersteller machen zehn Prozent der abschlagspflichtigen Packungen aus. Der Einnahmeverlust der Kassen summiert sich für den verbleibenden Regelungszeitraum von drei Jahren auf 150 Mio. Euro. Beteiligen sich die übrigen Anbieter an diesem Vorgehen (z. B. Preiserhöhung zum 15. Januar um zehn Prozent, dann wieder Preissenkung um zehn Prozent zum 1. Februar), droht gar eine Belastung von bis zu 1,5 Milliarden Euro für die Gesetzliche Krankenversicherung. Damit wäre das mit dem AVWG beabsichtigte Einsparziel von 500 Mio. Euro pro Jahr vollends verloren.

Bei Produkten, die von der Zuzahlung freigestellt und somit ohnehin schon abschlagsfrei sind, sind keine Preisänderungen zu beobachten. Die von den GKV-Spitzenverbänden eingebrachte Zuzahlungsfreistellung bietet offenbar Schutz vor derartigem Missbrauch.

Ministerium wurde frühzeitig auf das Problem hingewiesen

Auf diesen handwerklichen Fehler im Gesetz hatten die Spitzenverbände der Krankenkassen das Bundesgesundheitsministerium rechtzeitig vor Inkrafttreten des AVWG hingewiesen. Gleichwohl wurde im Gesetzgebungsverfahren die mögliche Preiserhöhungs-Preissenkungs-Strategie („Preisschaukel“) der Hersteller nicht unterbunden. Das Bundesgesundheitsministerium behielt sich lediglich vor, „für den Fall, dass Anbieter die Möglichkeit zur Ablösung des Rabattes durch Preissenkungen missbrauchen ... geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu treffen“. In welcher Form diese zeitnah erfolgen könnten, ist unklar.

Krankenkassen fordern rasche Intervention

Die potentiell milliardenschwere Gesetzeslücke des AVWG erhöht das ohnehin schon beträchtliche Ausgabenrisiko des so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG). Da die Hersteller alle 14 Tage ihre Preise anpassen können, muss das Bundesgesundheitsministerium rasch handeln, um die Abschlagsregelung eindeutig zu gestalten.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.gkv.info



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