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13.11.2009 - dvb-Presseservice

Regierung warnt vor steigender Arbeitslosigkeit - ERV verlängert Zusatzleistungen in der Reiserücktritts-Versicherung

Urlaubszuschuss bei betriebsbedingter Kündigung und Kurzarbeit als Rücktrittsgrund verlängert bis 30. Juni 2010

Die Europäische Reiseversicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, hat sich aufgrund der weiterhin angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt entschlossen, ihre ursprünglich bis Ende des Jahres befristeten Zusatzleistungen in der Reiserücktritts-Versicherung bis 30. Juni 2010 zu verlängern.

Urlaubszuschuss statt Urlaubs-Storno

Mit dem Urlaubs-Zuschuss der ERV haben Arbeitnehmer bei der Reiserücktritts-Versicherung die Wahl: Verliert der Versicherte durch betriebsbedingte Kündigung unerwartet seinen Arbeitsplatz, kann er wie gehabt die Reise stornieren und bekommt von der ERV die vertraglich geschuldeten Stornokosten ersetzt. Möchte er aber seine Reise antreten, erhält er einen Zuschuss zu seinem Urlaub. Dieser Zuschuss entspricht dem Restreisepreis der Reise bis maximal zur Höhe der Stornokosten, die zu diesem Zeitpunkt bei einer Stornierung der Reise angefallen wären. Der Restreisepreis entspricht dem Gesamtreisepreis abzüglich der geschuldeten oder bereits geleisteten Anzahlungen. 

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Eine Reise kostet 1.000 Euro, die Anzahlung von 300 Euro wurde bereits geleistet, der Restreisepreis beträgt 700 Euro. Kurz vor Reiseantritt verliert der Versicherte aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung seinen Arbeitsplatz, die Stornokosten würden zu diesem Zeitpunkt 800 Euro betragen. Entscheidet sich der Versicherte, die Reise anzutreten anstatt zu stornieren, übernimmt die ERV die verbliebenen 700 Euro Reisekosten als Urlaubs-Zuschuss. Die Reise kostet den Versicherten so nur noch 300 Euro und er kann trotz Arbeitsplatzverlust seinen Urlaub antreten – zu einem für ihn noch leistbaren Preis.

Der Urlaubszuschuss ist Bestandteil der Reiserücktritts-Versicherung der ERV und gilt - ohne Prämienzuschlag - für alle Abschlüsse im Rahmen einer Einzelversicherung oder eines Pakets, die bis zum 30. Juni 2010 getätigt werden. Bei Jahres-Versicherungs-Tarifen muss die Reisebuchung in diesem Zeitraum erfolgen.

Kurzarbeit weiterhin abgesichert

Auch die Absicherung von Kurzarbeit im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung ist bis einschließlich 30. Juni 2010 verlängert. Entsprechen der Bedingungen erstattet die ERV die vertraglich geschuldeten Stornokosten im Falle eines Reiserücktritts, wenn die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen ist, und sich ihr regelmäßiger monatlicher Brutto-Vergütungsanspruch um mindestens 35 Prozent verringert.

„Von unseren Partnern im Markt bekommen wir das Feedback, dass ihre Kunden aufgrund der anhaltenden schwierigen Lage am Arbeitsmarkt verunsichert sind und weiterhin nur zögernd ihre Urlaubsplanung für das nächste Jahr angehen. Mit der Verlängerung unserer aufschlagsfreien Zusatzleistungen in der Reiserücktritts-Versicherung möchten wir unseren Kunden in diesen schwierigen Zeiten mehr Sicherheit geben“, erläutert Torsten Haase, Vorstand Vertrieb und Marketing der ERV.

Die Reiserücktritts-Versicherung der ERV ist im Reisebüro oder online unter www.reiseversicherung.de bereits ab 7 Euro buchbar.



ERV Pressestelle
Tel.: (0 89) 41 66 – 15 10
Fax: (0 89) 41 66 – 25 10
E-Mail: ok@erv.de

Europäische Reiseversicherung AG
Vogelweidestraße 5
81677 München
http://www.erv.de

Über ERV

Die ERV versteht sich über ihre Kompetenz als Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100 Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in 26 Ländern vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.

Die ERV gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.erv.de