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07.12.2006 - dvb-Presseservice

Rente mit 65: Altersteilzeit machts möglich

Sich beraten lassen, Altersteilzeit vereinbaren – und mit 65 in Rente gehen

Für Jüngere beginnt der Ruhestand erst später. Das Rentenalter steigt ab 2012 stufenweise auf 67 Jahre an. Wer vor 1955 geboren ist, kann aber weiterhin mit 65 in Rente gehen. Voraussetzung: Er schließt bis Ende des Jahres mit seinem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag ab. Welche Möglichkeiten für den Einzelnen infrage kommen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung ihren Kunden in einem persönlichen Gespräch.

Wer noch in diesem Jahr mit seinem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart, genießt einen sogenannten Vertrauensschutz auf das bisherige Recht. Das bedeutet: Diese Versicherten können weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Altersrente gehen – oder vorzeitig mit 62 Jahren und einem Abschlag von 10,8 Prozent. Beginnt der vorzeitige Ruhestand mit 63 Jahren, beträgt der Abschlag 7,2 Prozent.

Wer diesen Schritt plant, sollte sich aber zuvor persönlich beraten lassen. Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover rät ihren Kunden, in einer nahe gelegenen Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dort erklären ihnen fachkundige Experten, ab wann sie sich mit voller Rente zur Ruhe setzen können oder mit welchen Abschlägen sie möglicherweise rechnen müssen.

Wann und wo die nächstgelegene Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu erreichen ist, erfahren Interessierte im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de oder am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 100048010.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
Deutschland
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de