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28.07.2006 - dvb-Presseservice

Rente mit 67 - flexibler Vorruhestand durch innovative und zukunftssichere Altersvorsorgekonzepte

Rente mit 67 – flexibler Vorruhestand durch innovative und zukunftssichere Altersvorsorgekonzepte

 

Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor erheblichen finanziellen Problemen. Eine Ursache hierfür ist die steigende Lebenserwartung durch den medizinisch-technischen Fortschritt.  Vor diesem Hintergrund wird ab dem Jahr 2012 das Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2029 stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Unter Inkaufnahme von Abschlägen soll, im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Möglichkeit einer vorgezogenen gesetzlichen Rente weiterhin bestehen bleiben.

 

Um die dritte Lebensphase geistig und körperlich in Bestform beginnen zu können, sind Arbeitnehmer weiterhin an einem vorgezogenen Ruhestand interessiert. Auch Arbeitgeber begrüßen flexible Vorruhestandsregelungen, da ältere Arbeitnehmer oft teurer als junge sind, während ihre Leistungsfähigkeit häufig abnimmt. Diesen gleichgerichteten Interessen stehen das gestiegene Rentenbeginnalter und die zu erwartenden Rentenkürzungen entgegen.

 

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer wird nach 45 Versicherungsjahren mit einem durchschnittlichen versicherungspflichtigen Einkommen im Alter 67 eine Bruttorente von circa 1.175 EUR erhalten.

Legt er seinen Rentenbeginn auf das Alter von 64 Jahren vor, mindert er damit seine Bruttorente (ohne Krankenversicherungsbeitrag und Steuerbelastung) bedingt durch Abschläge von 10,8 Prozent und weniger Beitragsjahre um etwa 196 EUR auf 979 EUR.

 

 

Dieses Beispiel unterstreicht die Notwendigkeit von innovativen, bezahlbaren und zukunftssicheren Altersvorsorgekonzepten außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.

Diese Konzepte ermöglichen es den Betrieben und Beschäftigten flexibel auf die weiteren Entwicklungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu reagieren.

Die Praxis zeigt, dass die Arbeitnehmer immer dann zu einer ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge bereit sind, wenn diese ohne Einbußen am bisher verfügbaren Nettoeinkommen erfolgt.

 

Arbeitnehmer können zur Zeit folgende Altersvorsorgekonzepte nutzen, die auch einen flexiblen Vorruhestand ermöglichen:

 

 

 

Einen neuen Weg der flexiblen Altersvorsorgekonzepte haben die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie mit der Einführung von altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) geschaffen, die die bisher bekannten vermögenswirksamen Leistungen (VWL) ersetzen.

Es stehen folgende Möglichkeiten einer altersvorsorgewirksamen Anlage zur Verfügung:

 

  1. förderfähiger privater Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente)
  2. betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
  3. arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung mittels freiwilliger Betriebsvereinbarung

 

Eingebunden in den steuerlichen Förderrahmen des „Drei-Schichten-Modells“ werden die Beiträge in diesen Anlagen steuerfrei oder zulagenbegünstigt angespart und erst in der Leistungsphase nachgelagert besteuert.

 

Besonders interessant ist, dass die Umwidmung der bisherigen vermögenswirksamen Leistungen in Beiträge für arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung die Sozialversicherungsfreiheit des Aufwandes über das Jahr 2008 hinaus sichert. Dies ist ein Vorteil sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

 

Mit dem Tarifvertrag (TV AVWL) übernehmen die Sozialpartner Verantwortung im sozial- und tarifpolitischen Bereich.

Selbstverständlich können auch nicht tarifgebundene Unternehmen oder andere Branchen diese neue Möglichkeit nutzen, indem sie die Inhalte des Tarifvertrages übernehmen. Dabei sind Besonderheiten im Unternehmen und bereits bestehende Tarifverträge zu beachten.

 

Die altersvorsorgewirksame Leistung wird in Zukunft fester Bestandteil innovativer, reformfester Altersvorsorgekonzepte sein. Für Arbeitnehmer sind weiterhin flexible Vorruhestandsregelungen möglich und für Arbeitgeber eröffnen sich aus personalpolitischer Sicht Handlungsspielräume.

 

Bei der Umsetzung entsprechender Konzepte in den Unternehmen sind die Mitarbeiter des Verbands- und Unternehmens-Service (VUS) des Industrie-Pensions-Verein e.V. gern behilflich.

 

Juli 2006

 

Kontakt:

Industrie-Pensions-Verein e.V.

Hartmut Bäumer

Tel.: (0 81 61) – 86 13 07

baeumer@ipv.de

http://www.ipv.de



Vertriebsmarketing
Frau Nicole Hobbie
Tel.: 04451929269
Fax: 04451929221
E-Mail: hobbie@ipv.de

Industrie-Pensions-Verein e.V.
Beethovenstr. 2
26316 Varel
Deutschland
www.ipv.de

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