Rente statt Bares: Sonderzahlungen steuerbegünstigt in eine bAV umwandeln
Nachdem das Sparen für die Rente mit dem Zeitwertkonto für
Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich nicht mehr anerkannt wird,
hat für viele Führungskräfte die Suche nach Ersatz begonnen. Mit dem
Tantiemenmodell der Deutschen Unterstützungskasse, Hamburg, können
Sonderzahlungen weiterhin steuerbegünstigt in eine betriebliche
Altersversorgung (bAV) umgewandelt werden, ohne die Bilanz und das
Eigenkapital der Unternehmen zu belasten.
Statt sich Sonderzahlungen oder den Lohn für Überstunden sofort
auszahlen zu lassen und aufgrund von Steuern und Sozialbeiträgen nur
einen kleinen Teil zu behalten, buchten Angestellte und
Gesellschafter-Geschäftsführer ihre Überstunden oder Gehaltsteile
bisher meist brutto für netto auf ein Zeitwertkonto. Doch seit dem 1.
Januar 2009 ist für Zeitwertkonto aller Art mit der Verabschiedung des
Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung
flexibler Arbeitszeitregelungen, kurz Flexi-II-Gesetz, eine neue
Zeitrechnung angebrochen. Denn seitdem gelten neue Vorschriften, die
unter anderem die Werterhaltungsgarantie, die Kapitalanlage und die
Portabilität von Wertkonten neu regeln.
Zeitwertkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mehr
steuerbegünstigt
Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist das Sparen für die Rente über
Zeitwertkonten künftig nicht länger steuerbegünstigt. Das heißt: Die
Beiträge werden bereits in der Ansparphase steuerpflichtig. Für alle
bisher geleisteten Zahlungen gilt ein Vertrauensschutz. Viele
Unternehmen sehen sich daher für ihre Führungskräfte nach anderen
Betriebsrenten-Modellen um.
Tantiemenmodell ist eine Alternative
Eine Alternative ist das Tantiemenmodell der Deutschen
Unterstützungskasse, bei dem Sonderzahlungen über eine rückgedeckte
Unterstützungskasse in eine bAV umgewandelt werden. „Der Tausch von
Gehaltszahlungen gegen eine Betriebsrente hat Vorteile für
Führungskräfte und Unternehmen“, meint Christian Willms, Vorstand der
Deutschen Unterstützungskasse. Anders als bei einer üblichen
Sonderzahlung, bei der nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern netto
wenig übrig bleibt, fließt der Betrag komplett in die bAV. Der
Gesellschafter-Geschäftsführer kann bei jeder Sonderzahlung
entscheiden, ob und in welcher Höhe aus dieser eine bAV wird. Die
Besteuerung wird in die günstigere Rentenzeit verschoben. „Aus
Arbeitgebersicht hat das Tantiemenmodell über die Unterstützungskasse
den entscheidenden Vorteil, dass keine Rückstellungen in der
Steuerbilanz gebildet werden müssen“, sagt Christian Willms. Denn eine
Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige, externe
Versorgungseinrichtung, in die die bAV-Zusage ausgelagert wird. Das
Tantiemenmodell ist bilanzneutral. Die Aufwendungen des Arbeitsgebers
stellen in unbegrenzter Höhe steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben
dar. Auch von der Verwaltung sind die Unternehmen entlastet, da sie
diese an die Unterstützungskasse abgeben.
Unabhängige Unterstützungskasse mit flexibler Risikostreuung
Die Deutsche Unterstützungskasse ist bundesweit eine von wenigen
Versorgungseinrichtungen, die unabhängig von
Versicherungsgesellschaften arbeitet. Die Rückdeckung wird von zwölf
ausgewählten Gesellschaften übernommen. Für jede Versorgung kann ein
individuelles Versichererportfolio aus klassischen und
chancenorientierten Lebensversicherungen zusammengestellt werden, so
dass bei einem Arbeitgeber Rückdeckungsversicherungen von verschiedenen
Versicherern nebeneinander eingesetzt werden können. Christian Willms:
„Mit diesem Portfolio-Konzept bieten wir Unternehmen eine einzigartige
Risikostreuung beim Aufbau der Unterstützungskassenversorgung. Wir
können jede einzelne Versorgung mit mehreren Versicherern umsetzen und
damit das Kapitalanlagerisiko verteilen.“
Frau Claudia Kressel
Tel.: +49 (0)40 - 64 53 83 12
E-Mail: info@kressel-communication.de
Deutsche Unterstützungskasse e.V.
Friedrich-Ebert-Damm 160a
22047 Hamburg
www.deutsche-ukasse.de
Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. ist eine versichererunabhängige, kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse mit Sitz in Hamburg. Sie wurde im Mai 2004 mit dem Ziel gegründet, als freie Unterstützungskasse am Markt für betriebliche Altersversorgung unabhängig von Versicherungsgesellschaften
eine Abwicklungsplattform für das Unterstützungskassengeschäft anzubieten. Die vertrieblichen Aktivitäten der Deutschen Unterstützungskasse e.V. werden von der ConceptIF AG (Concepts for Insurance & Finance) in Hamburg organisiert. Sie betreut die Versicherer und Vertriebspartner und erledigt die
administrative Abwicklung des Unterstützungskassengeschäfts.