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27.05.2009 - dvb-Presseservice

Rente statt Bares: Sonderzahlungen steuerbegünstigt in eine bAV umwandeln

Nachdem das Sparen für die Rente mit dem Zeitwertkonto für Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich nicht mehr anerkannt wird, hat für viele Führungskräfte die Suche nach Ersatz begonnen. Mit dem Tantiemenmodell der Deutschen Unterstützungskasse, Hamburg, können Sonderzahlungen weiterhin steuerbegünstigt in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umgewandelt werden, ohne die Bilanz und das Eigenkapital der Unternehmen zu belasten.

Statt sich Sonderzahlungen oder den Lohn für Überstunden sofort auszahlen zu lassen und aufgrund von Steuern und Sozialbeiträgen nur einen kleinen Teil zu behalten, buchten Angestellte und Gesellschafter-Geschäftsführer ihre Überstunden oder Gehaltsteile bisher meist brutto für netto auf ein Zeitwertkonto. Doch seit dem 1. Januar 2009 ist für Zeitwertkonto aller Art mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, kurz Flexi-II-Gesetz, eine neue Zeitrechnung angebrochen. Denn seitdem gelten neue Vorschriften, die unter anderem die Werterhaltungsgarantie, die Kapitalanlage und die Portabilität von Wertkonten neu regeln.

Zeitwertkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mehr steuerbegünstigt

Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist das Sparen für die Rente über Zeitwertkonten künftig nicht länger steuerbegünstigt. Das heißt: Die Beiträge werden bereits in der Ansparphase steuerpflichtig. Für alle bisher geleisteten Zahlungen gilt ein Vertrauensschutz. Viele Unternehmen sehen sich daher für ihre Führungskräfte nach anderen Betriebsrenten-Modellen um.
 
Tantiemenmodell ist eine Alternative

Eine Alternative ist das Tantiemenmodell der Deutschen Unterstützungskasse, bei dem Sonderzahlungen über eine rückgedeckte Unterstützungskasse in eine bAV umgewandelt werden. „Der Tausch von Gehaltszahlungen gegen eine Betriebsrente hat Vorteile für Führungskräfte und Unternehmen“, meint Christian Willms, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse. Anders als bei einer üblichen Sonderzahlung, bei der nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern netto wenig übrig bleibt, fließt der Betrag komplett in die bAV. Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann bei jeder Sonderzahlung entscheiden, ob und in welcher Höhe aus dieser eine bAV wird. Die Besteuerung wird in die günstigere Rentenzeit verschoben. „Aus Arbeitgebersicht hat das Tantiemenmodell über die Unterstützungskasse den entscheidenden Vorteil, dass keine Rückstellungen in der Steuerbilanz gebildet werden müssen“, sagt Christian Willms. Denn eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige, externe Versorgungseinrichtung, in die die bAV-Zusage ausgelagert wird. Das Tantiemenmodell ist bilanzneutral. Die Aufwendungen des Arbeitsgebers stellen in unbegrenzter Höhe steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Auch von der Verwaltung sind die Unternehmen entlastet, da sie diese an die Unterstützungskasse abgeben.

Unabhängige Unterstützungskasse mit flexibler Risikostreuung

Die Deutsche Unterstützungskasse ist bundesweit eine von wenigen Versorgungseinrichtungen, die unabhängig von  Versicherungsgesellschaften arbeitet. Die Rückdeckung wird von zwölf ausgewählten Gesellschaften übernommen. Für jede Versorgung kann ein individuelles Versichererportfolio aus klassischen und chancenorientierten Lebensversicherungen zusammengestellt werden, so dass bei einem Arbeitgeber Rückdeckungsversicherungen von verschiedenen Versicherern nebeneinander eingesetzt werden können. Christian Willms: „Mit diesem Portfolio-Konzept bieten wir Unternehmen eine einzigartige Risikostreuung beim Aufbau der Unterstützungskassenversorgung. Wir können jede einzelne Versorgung mit mehreren Versicherern umsetzen und damit das Kapitalanlagerisiko verteilen.“



Frau Claudia Kressel
Tel.: +49 (0)40 - 64 53 83 12
E-Mail: info@kressel-communication.de

Deutsche Unterstützungskasse e.V.
Friedrich-Ebert-Damm 160a
22047 Hamburg
www.deutsche-ukasse.de

Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. ist eine versichererunabhängige, kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse mit Sitz in Hamburg. Sie wurde im Mai 2004 mit dem Ziel gegründet, als freie Unterstützungskasse am Markt für betriebliche Altersversorgung unabhängig von Versicherungsgesellschaften eine Abwicklungsplattform für das Unterstützungskassengeschäft anzubieten. Die vertrieblichen Aktivitäten der Deutschen Unterstützungskasse e.V. werden von der ConceptIF AG (Concepts for Insurance & Finance) in Hamburg organisiert. Sie betreut die Versicherer und Vertriebspartner und erledigt die administrative Abwicklung des Unterstützungskassengeschäfts.