Rentenartwechsel nicht zulässig

Rentner, die bereits eine Altersrente mit Abschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme beziehen, können nicht in die Mitte 2014 eingeführte abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln. Dies hat das Sozialgericht Dortmund ...

AssCompact aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen