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04.09.2006 - dvb-Presseservice

Rentenbeiträge keine Werbungskosten

Wer gehofft hatte, er könne seine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Werbungskosten geltend machen, wurde kürzlich vom Bundesfinanzhof (BFH) herb enttäuscht. Nichts dagegen einzuwenden hatte das höchste Steuergericht allerdings gegen den Sonderausgabenabzug (Az.: X B 166/05). Was sich auf den ersten Blick recht harmlos anhört, kostet in Wirklichkeit etliche Tausend Euro Steuerersparnis. Denn Werbungskosten dürfen in der Regel unbegrenzt mit dem Finanzamt abgerechnet werden, der Sonderausgabenabzug indes ist gedeckelt. Folge: Sobald die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich wie Sonderausgaben behandelt werden, beteiligt sich das Finanzamt eben nur an einem Teil davon. Entsprechend ist die daraus resultierende Steuerersparnis nicht optimal. Der enttäuschte Kläger und Millionen von gesetzlich Rentenversicherten setzen nun auf das Bundesverfassungsgericht. Die „Roten Roben“ in Karlsruhe müssen abschließend darüber entscheiden, ob die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich nur Sonderausgaben und nicht doch Werbungskosten sind.



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