Rentenberater ohne Anwaltszulassung erzielen gewerbliche Einkünfte
Wer als Rentenberater ohne Rechtsanwaltszulassung tätig ist, erzielt nach einem neuen Erlass des FinMin Schleswig-Holstein gewerbliche Einkünfte. Eine Ähnlichkeit zum freiberuflichen "Katalogberuf" des Rechtsanwalts sei nicht gegeben, weil das Betäti ...