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16.11.2007 - dvb-Presseservice

Rentenbescheide fast immer korrekt

Mehr als 70.000 Rentenanträge hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover im vergangenen Jahr bearbeitet. Wer dann einen Rentenbescheid bekommt und mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann bei Bedarf Widerspruch einlegen. Etwa 600 solcher Widersprüche, die sich vorwiegend auf die Rentenhöhe bezogen, wurden 2006 zugunsten der Betroffenen entschieden. Das heißt: Bei weniger als einem Prozent der Rentenbescheide gab es Nachbesserungen, teilte jetzt der Rentenversicherer mit.

Insgesamt haben im vergangenen Jahr rund 2.600 Versicherte und Rentner Widerspruch eingelegt, etwa weil sie mit ihrer Rente nicht einverstanden waren. Viele Widersprüche konnten allerdings schnell zugunsten der Versicherten geklärt werden, weil sie selbst nachträglich fehlende Unterlagen – beispielsweise für Beschäftigungszeiten – einreichten. Dank dieser Unterlagen hatten die Versicherten anschließend Anspruch auf eine höhere Rente. Hätten diese Unterlagen schon beim Antrag vorgelegen, dann wäre bereits bei der ersten Berechnung die volle Rentenhöhe ermittelt worden.

Widersprüche gibt es aber nicht nur, wenn der Empfänger eines Rentenbescheids nicht mit der errechneten Rentenhöhe einverstanden ist. Oftmals legen auch Menschen mit körperlichen Beschwerden Widerspruch ein, wenn ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen abgelehnt werden musste. Da das Verfahren für die Versicherten – unabhängig vom Ausgang – kostenlos ist, gehen sie mit ihrem Widerspruch kein Risiko ein.

Lücken im Rentenversicherungskonto können später bares Geld kosten. Deshalb rät die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover allen Versicherten, schon frühzeitig Unterlagen über Zeiten zusammenzutragen und einzureichen, die für die Rente wichtig sind. Dazu zählen unter anderem Ausbildungsjahre, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung. Ob Lücken im Versicherungskonto enthalten sind, erkennen Versicherte im sogenannten Versicherungsverlauf, der ihnen mit der ersten Renteninformation zugeschickt wird. Das Schreiben kann aber auch telefonisch unter 0800 100048010 oder im Internet unter www.drv-bsh.de bestellt werden.

Wer mit einem Bescheid der Rentenversicherung nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann jederzeit eine erneute Überprüfung beantragt werden. Hilfe und Rat in allen Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Interessierte in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Rentenbescheide-fast-immer-korrekt-ps_6609.html