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31.01.2014 - dvb-Presseservice

Rentenversicherung - Höhere Beiträge für Kinderlose?

Eine Studie zeigt, dass Kinderlose in der Rentenversicherung zu gut wegkämen. Ob es sinnvoll ist die Beiträge für diese Gesellschaftsgruppe zu erhöhen? Die Rentenversicherung sowie das Arbeitsministerium sind dagegen.

Nach Ansicht des Bundesarbeitsministeriums liegt die Familienpolitik nicht in den Händen der gesetzlichen Rentenversicherung und demnach sei es auch nicht die Aufgabe der Rentenversicherung sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Vielmehr sei eine Altersversorgung, die sich an lohnbezogenen Beitragszahlungen orientiert der Hauptzweck der Rentenversicherung. Gleichzeitig besteht die Funktion einer Risikoversicherung insbesondere mit der Witwen- und Erwerbsminderungsrente. Ein Ministeriumssprecher wies Forderungen für eine neue Beitragsstaffelung zulasten Kinderloser oder für einen radikalen Umbau des Alterssicherungssystems des Staates hin zur „Kinderrente“ anhand dieser Begründung zurück.

Die Bertelsmann-Stiftung machte auf Basis einer Studie zu Auswirkungen der Kinderlosigkeit auf den finanziellen Bereich der Rentenkasse entsprechende Vorschläge. Bei der Studie wurde berechnet, ein durchschnittliches Kind mit heute 13 Jahren müsse voraussichtlich 77.000 Euro mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, als Auszahlungen folgen würden. Aufgrund dessen, dass mit diesem Geld neben der Rente für die Eltern auch das Altersgeld für Kinderlose im Ruhestand bezahlt wird, komme die Studie zum Ergebnis Familien würden strukturell benachteiligt. Als Argument dient in der Studie die Tatsache, dass die Eltern des 13-jährigen Kindes „den Überschuss erst ermöglicht“ hätte, indem sie die Familie gründeten. Der Nachwuchs als auch die Eltern hätten allerdings nichts davon. Es folgt weder eine Erhöhung ihrer Rente noch eine Reduzierung der Beiträge. Familiengerecht sei die gesetzliche Rentenversicherung daher nicht. Im Gegenteil: als „dringend reformbedürftig“  bezeichnet die Studie des Wirtschaftswissenschaftlers Martin Werding die gesetzliche Rentenversicherung.

Darüberhinaus wurde von der Bertelsmann-Stiftung zwischen drohenden Finanzierungsproblemen der Rentenversicherung und den skizzierten Finanzströmen ein Zusammenhang hergestellt. Da weniger Kinder auf die Welt kommen, steige der Rentenbeitragssatz nach 2030 über 22 Prozent des Bruttolohns. Währenddessen rutscht das Rentenniveau unter 43 Prozent und damit unter die gesetzliche Mindesthöhe. Diese drohende Entwicklung wurde in den letzten Tagen in der politischen Debatte besonders hinsichtlich der Regierungspläne für eine „Rente mit 63“ und Anhebung der sogenannten „Mütterrente“ erörtert. Voraussichtlich 11 Milliarden Euro Mehrausgaben jährlich würden diese Pläne für die Rentenkassen nach sich ziehen. Die jährlichen Rentenausgaben würden sich damit um 3,5 Prozent erhöhen.

Unrealistische Gedankenspiele

Um im Rentensystem „Fehlanreize“ zu vermeiden und Familien nicht zu benachteiligen, trete auch das Arbeitsministerium ein. Gab ein Sprecher bekannt. Aktuelle Pläne der rentenrechtlich stärkeren Berücksichtigung von Erziehungsleistungen von Müttern, für vor 1992 geborener Kinder, weise auf diese Richtung hin. Ein Vergleich der Ein- und Auszahlungen der Versicherten im Einzelnen könne aber bereits aus dem Prinzip der Risikoversicherung nicht als primärer Bewertungsmaßstab herangezogen werden. Die Überlegungen der Bertelsmann-Stiftung wurde von der Deutschen Rentenversicherung als „unrealistische Gedankenspiele“ bezeichnet. Die Gesamtheit der Rentenanwartschaften, die durch Kindererziehung erzielbar sind, würden bereits heute den rechnerischen Gegenwert einer Beitragszahlung in Höhe von maximal 34.900 Euro pro Kind erreichen, erläuterte die Deutsche Rentenversicherung.

Sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente

Aufgrund der erneuten Diskussionen über die Beitragsgestaltung und möglichen Defizite der gesetzlichen Rentenversicherung gerät die Bedeutung einer privaten Rentenversicherung vermehrt in den Fokus. Verbraucher sind sich darüber bewusst, dass eine Sicherstellung des aktuellen Lebensstandards ohne private Vorsorge kaum realisierbar ist. Informationen zur privaten Rentenversicherungen werden sorgfältig verglichen, um möglichst attraktive und rentable Angebote zu finden. Beispielsweise wenden sich viele Interessenten, die eine private Rentenversicherungen eröffnen möchten, an Direktbanken wie beispielsweise Cortal Consors, die verschiedene Sparformen anbieten. Mit umfangreichen Beratungen und individuellen Anlagemöglichkeiten können Versicherer potenziellen Kunden flexible Lösungen anbieten und die Lücke der gesetzlichen Rente schließen. Versicherungsgesellschaften und Makler sind gut beraten auf die persönlichen Ansprüche jedes Einzelnen einzugehen, um eine maßgeschneiderte Vorsorge zu ermöglichen.