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07.03.2013 - dvb-Presseservice

Richtig versichert: Welche Krankenversicherung ist für die Kinder sinnvoll

 inder sollte man in der Regel beim besser verdienenden Elternteil versichern. In dem Fall, dass ein Elternteil privat versichert ist und ein Einkommen über die Verdienstgrenze von derzeit 4.350 Euro erzielt, können die Kinder nicht mehr kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) des anderen Elternteils versichert werden. Allerdings dürfen sie als freiwilliges Mitglied der GKV mit separatem Beitrag versichert werden. Solche Option ist jedoch nur dann möglich, wenn sie die letzten zwölf Monate oder in den letzten fünf Jahren 24 Monate gesetzlich versichert waren. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen die Kinder in der privaten Krankenversicherung gegen eigenen Beitrag versichert werden. Nur dann, wenn der Besserverdiener mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, dürfen die Kinder beitragsfrei in der GKV des anderen Elternteils mitversichert sein.

Das trifft aber nur auf Selbstständige zu, weil ein Arbeitnehmer mit Einkommen unter der Verdienstgrenze nicht in der privaten Krankenversicherung versichert werden darf. Die neugeborenen Kinder dürfen innerhalb der privaten Krankenversicherung bis zu zwei Monate nach der Geburt ohne Wartezeiten und Risikozuschläge abgesichert werden. Voraussetzung dafür: Der entsprechende Elternteil muss mindestens seit drei Monaten Mitglied der PKV sein. Das schließt auch minderjährige Adoptivkinder mit ein, allerdings kann der Versicherer bei Vorerkrankungen auf einen Risikozuschlag pochen. Was die GKV betrifft, bleiben die Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr in dem GKV-Vertrag der Eltern mitversichert. Sie können auch länger mitversichert sein, und zwar bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind und bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie studieren oder sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. Um die passende Versicherungspolice für sich zu finden, sollte man sich den private krankenversicherung test 2013 anschauen und die Versicherungsanbieter vergleichen.

Wie hoch sind die Versicherungsbeiträge für Kinder

Bei den Kindern, die ausschließlich mit einer eigenen Mitgliedschaft in der GKV versichert sein dürfen, wird ein Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte, der aus einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße von 2.625 Euro berechnet wird, fällig. Bei einem Beitragssatz von 14,5 Prozent würde das demnach einen monatlichen Versicherungsbeitrag über 118 Euro ausmachen. Erzielt das Kind das eigene Einkommen, das höher als der fiktive Verdienst von 2.625 Euro liegt, so bleibt dieses damit als Beitragsberechnungsgrundlage. Zu den Einkommensquellen zählen auch Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei den privaten Versicherern ist der genaue Beitrag vom gewählten Tarif abhängig und liegt in der Regel zwischen 100 und 160 Euro im Monat.

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