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05.01.2009 - dvb-Presseservice

Riester-Förderung noch dieses Jahr beantragen

Wer schon 2006 eine Riesterrente hatte und seine staatliche Zulage noch nicht beantragt hat, muss sich beeilen: Die Förderung für 2006 gibt es nur noch, wenn der Antrag bis Ende des Jahres gestellt wird. Hierauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.

Allgemein gilt: Die jährliche Riesterzulage muss innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Wer diese Frist versäumt, verliert seine Förderung für das entsprechende Sparjahr. Ohne staatliche Zulagen ist die Riesterrente wenig lukrativ.

Das Formular erhalten Sparer von ihrem Anbieter, bei dem sie den Vertrag abgeschlossen haben. Das Papier muss gegebenenfalls um einige persönliche Angaben ergänzt und dann an den Anbieter zurückgeschickt werden. Dieser leitet es dann an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Dort wird die Zulagenberechtigung geprüft und das Geld dem entsprechenden Vertrag gutgeschrieben.

Die Zulage muss für jedes Jahr neu beantragt werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Dann wird sie jährlich automatisch vom Anbieter beantragt. Nur Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (zum Beispiel die Geburt eines Kindes) müssen dann noch gemeldet werden.



Herr Wolf-Dieter Burde
Tel.: 0511 829-2634
Fax: 0511 829-2635
E-Mail: wolf-dieter.burde@drv-bsh.de

Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2
30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de