Riester-Förderung steigt
Ab dem Jahr 2008 steigt die Attraktivität der Riester-Rente weiter.
Zum 1. Januar 2008 tritt die letzte der vier so genannten
Riester-Treppen in Kraft. Damit steigt der geförderte Höchstbetrag genauso wie
die Zulagen - und die Riester-Rente gewinnt weiter an Attraktivität.
Der steuerlich geförderte Höchstbetrag beträgt demnach künftig statt 1.575 Euro
2.100 Euro im Jahr. Um die vollständige Förderung zu erhalten, müssen
Versicherte mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen
Vorjahreseinkommens in die Riester-Rente einzahlen; bislang waren es drei
Prozent. Gleichzeitig steigt die jährliche Grundzulage von 114 auf 154 Euro und
die Kinderzulage von 138 auf 185 Euro pro Kind (siehe Tabelle). Zudem hat der
Bundestag Ende November beschlossen, junge Familien verstärkt zu fördern - und
die Kinderzulage für ab 2008 Geborene auf 300 Euro anzuheben. Zusätzlich können
die Versicherten die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen.
Ein Beispiel: Ein allein stehender Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen
von 40.000 Euro zahlt im Jahr 2008 den Höchstbeitrag in die Riester-Rente ein.
Abzüglich der staatlichen Zulage von 154 Euro liegt der Eigenbeitrag bei 1.946
Euro. Die Steuererstattung, die über die Zulage hinausgeht, beträgt bei einem
Grenzsteuersatz von 38 Prozent 644 Euro. Unter dem Strich bleibt ein eigener Nettobeitrag
von 1.302 Euro. Anders formuliert: Zu jedem selbst eingezahlten Euro steuert
der Staat 62 Cent hinzu. "Die Riester-Rente ist für alle
Förderberechtigten interessant", sagt Gerhard Frieg, Vorstand der MLP AG.
"Geringverdiener profitieren von Zulagen, Besserverdiener vor allem von
den Steuervorteilen." Ein weiterer Vorteil: Zu Rentenbeginn können sich
Riester-Sparer 30 Prozent des angesammelten Kapitals auf einen Schlag auszahlen
lassen.
Die Vorzüge der Riester-Rente sind mittlerweile auch in großen Teilen der
Bevölkerung angekommen - vor allem seit dem Jahr 2006 sind die Abschlussraten
deutlich gestiegen. Mittlerweile verfügen knapp 10 von rund 35 Millionen
Förderberechtigten über einen Vertrag; ein Großteil entfällt auf
Versicherungsprodukte. Förderfähig sind all diejenigen, die Pflichtbeiträge in
die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sowie Beamte. Durch den Abschluss
eines geförderten Vertrages erhalten zudem nicht unmittelbar förderfähige
Ehepartner das Recht auf Zulagen.
Im Laufe des Jahres 2008 soll es zu weiteren Änderungen bei der Riester-Rente
kommen. Denn im November hat sich die Große Koalition auf Eckpunkte zu einem
Wohn-Riester geeinigt. Danach sollen 75 Prozent der geförderten Altersvorsorge
für den Kauf von Immobilien genutzt werden können; die Förderung soll sich auch
auf Bauspardarlehen beziehen. Derzeit sind noch viele Details ungeklärt; das
Gesetz soll rückwirkend zum Januar
2008 in Kraft treten.
Herr Jan Berg
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