Anzeige
20.12.2007 - dvb-Presseservice

Riester-Förderung steigt

Ab dem Jahr 2008 steigt die Attraktivität der Riester-Rente weiter.

Zum 1. Januar 2008 tritt die letzte der vier so genannten Riester-Treppen in Kraft. Damit steigt der geförderte Höchstbetrag genauso wie die Zulagen - und die Riester-Rente gewinnt weiter an Attraktivität.

Der steuerlich geförderte Höchstbetrag beträgt demnach künftig statt 1.575 Euro 2.100 Euro im Jahr. Um die vollständige Förderung zu erhalten, müssen Versicherte mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in die Riester-Rente einzahlen; bislang waren es drei Prozent. Gleichzeitig steigt die jährliche Grundzulage von 114 auf 154 Euro und die Kinderzulage von 138 auf 185 Euro pro Kind (siehe Tabelle). Zudem hat der Bundestag Ende November beschlossen, junge Familien verstärkt zu fördern - und die Kinderzulage für ab 2008 Geborene auf 300 Euro anzuheben. Zusätzlich können die Versicherten die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen.

Ein Beispiel: Ein allein stehender Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von 40.000 Euro zahlt im Jahr 2008 den Höchstbeitrag in die Riester-Rente ein. Abzüglich der staatlichen Zulage von 154 Euro liegt der Eigenbeitrag bei 1.946 Euro. Die Steuererstattung, die über die Zulage hinausgeht, beträgt bei einem Grenzsteuersatz von 38 Prozent 644 Euro. Unter dem Strich bleibt ein eigener Nettobeitrag von 1.302 Euro. Anders formuliert: Zu jedem selbst eingezahlten Euro steuert der Staat 62 Cent hinzu. "Die Riester-Rente ist für alle Förderberechtigten interessant", sagt Gerhard Frieg, Vorstand der MLP AG. "Geringverdiener profitieren von Zulagen, Besserverdiener vor allem von den Steuervorteilen." Ein weiterer Vorteil: Zu Rentenbeginn können sich Riester-Sparer 30 Prozent des angesammelten Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen.

Die Vorzüge der Riester-Rente sind mittlerweile auch in großen Teilen der Bevölkerung angekommen - vor allem seit dem Jahr 2006 sind die Abschlussraten deutlich gestiegen. Mittlerweile verfügen knapp 10 von rund 35 Millionen Förderberechtigten über einen Vertrag; ein Großteil entfällt auf Versicherungsprodukte. Förderfähig sind all diejenigen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sowie Beamte. Durch den Abschluss eines geförderten Vertrages erhalten zudem nicht unmittelbar förderfähige Ehepartner das Recht auf Zulagen.

Im Laufe des Jahres 2008 soll es zu weiteren Änderungen bei der Riester-Rente kommen. Denn im November hat sich die Große Koalition auf Eckpunkte zu einem Wohn-Riester geeinigt. Danach sollen 75 Prozent der geförderten Altersvorsorge für den Kauf von Immobilien genutzt werden können; die Förderung soll sich auch auf Bauspardarlehen beziehen. Derzeit sind noch viele Details ungeklärt; das Gesetz soll rückwirkend zum Januar 2008 in Kraft treten.



Herr Jan Berg
Tel.: +49 (0) 6222 308 4595
Fax: +49 (0) 6222 308 1131
E-Mail: jan.berg@mlp.de

MLP AG
Alte Heerstr. 40
69168 Wiesloch
http://www.mlp.de