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03.05.2007 - dvb-Presseservice

Riester-Rente: Der Boom geht weiter

Mehr als sieben Millionen Riester-Verträge haben Arbeitnehmer in Deutschland mittlerweile abgeschlossen. Vor allem in den vergangenen beiden Jahren gewann das Geschäft mit der Riester-Rente enorm an Dynamik. Doch trotz dieses Booms besteht weiterhin sehr großes Marktpotenzial. Denn schätzungsweise rund 20 Millionen Arbeitnehmer hätten Anspruch auf die staatliche Förderung bei der nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannten Variante der privaten Altersvorsorge. Somit dürfte die Riester-Rente auch in den nächsten Jahren ihre große Beliebtheit behalten.

Dies ist nicht weiter verwunderlich, macht doch die ansehnliche staatliche Förderung das Riester-Sparen überaus attraktiv. So erhält jeder Riester-Vorsorger im laufenden Jahr 2007 aus der staatlichen Gemeinschaftskasse eine Grundzulage von 114 Euro. Je Kind kommen noch mal 138 Euro obendrauf. Ab dem kommenden Jahr gibt es sogar 154 Euro Grundzuschuss und pro Sprössling 185 Euro. Gegebenenfalls können Arbeitnehmer und Riester-Sparer auch steuerliche Vorteile nutzen, weil die gezahlten Riester-Beiträge als Sonderausgaben Steuern sparend mit dem Finanzamt abgerechnet werden dürfen. Mit der Folge, dass von der Riester-Rente nicht allein gering oder durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer profitieren, sondern auch die oft und gern zitierten Besserverdienenden.

Wichtig: Der Kreis der Förderberechtigten im Rahmen der Riester-Rente ist vom Gesetzgeber klar umrissen. Anspruch auf staatliche Förderung besteht bei allen Bürgern, die Pflichtbeiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder aber bei Beamten, deren künftige Pensionen gekürzt werden. Zu den Förderberechtigten zählen auch Behinderte in Werkstätten, Pflegepersonen, rentenversicherte Arbeitnehmer während einer anzurechnenden Kindererziehungszeit sowie Wehr- und Zivildienst- leistende.

Für den anhaltenden Riester-Boom haben auch erhebliche formale, sprich gesetzlicher, Verbesserungen beim Abschluss von Riester-Verträgen gesorgt. Denn bereits seit längerem ist nur noch ein einziger Förderantrag erforderlich, um die staatliche Finanzspritze zu erhalten. Zuvor musste dieses Papier, also der Förderantrag, jährlich erneuert werden. Allerdings gibt es auch heute noch eine Ausnahme von der neuen Regel: Denn sobald sich durch die Geburt eines Kindes das familiäre Umfeld geändert hat, muss der staatliche Zuschuss wie früher neu beantragt werden. Begründung: Die Eltern bekommen auch für das Neugeborene eine Kinderzulage bei ihrer eigenen Riester-Rente.



Frau Antje Schweitzer
Tel.: 0221-2015-153/-229
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E-Mail: presse@ovb.de

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