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14.12.2006 - dvb-Presseservice

Riester-Rente: Staat spart mit

Altersvorsorge: Ein Thema, das den Bürgern auf den Nägeln brennt. Seit Jahren ist klar, die gesetzliche Rente wird immer mehr zur Grundversorgung. Selbst mit der Höchstrente lassen sich maximal 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreichen. Dabei sind die staatlich verordneten Nullrunden der jetzigen Rentnergeneration ebenso wenig mit eingerechnet wie die längere Lebensarbeitszeit bis 67. Beides wird das Rentenniveau weiter senken. - Ähnlich sieht es für Beamte aus, deren künftige Altersbezüge in den vergangenen Jahren ebenfalls drastisch gekürzt wurden. Fazit: Eigenvorsorge tut Not!

Die lukrativste, staatlich geförderte Variante ist, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam, die Riester-Rente. Um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen, muss man zur Zeit drei Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens oder bei Beamten drei Prozent der Bruttodienstbezüge, maximal 1.575 Euro, auf die hohe Kante legen. Wie hoch die staatliche Förderung dabei ausfällt, hängt von den persönlichen Lebensverhältnissen ab: Pro Person kann man 114 Euro geltend machen, darüber hinaus kommt ein Elternteil noch in den Genuss der Kinderzulage in Höhe von 138 Euro.

2008 steigt die Höchstförderung noch einmal auf 2.100 Euro an: Um davon in vollem Umfang zu profitieren, muss man vier Prozent seines Jahreseinkommens auf einen Riester-Vertrag einzahlen. Allerdings gewährt Vater Staat dann auch deutlich höhere Zulagen. So steigt der Zuschuss pro Person auf 154 Euro und pro Kind sogar auf 185 Euro an. - Antragsformulare für die Förderung gibt es vom jeweiligen Versicherer.

Mit den Zulagen allein ist der Fördertopf zudem oft nicht ausgeschöpft: Beiträge zur Riester-Rente kann man auch als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Ein weiterer Vorteil des Riesterns: Es passt sich flexibel den verschiedenen Lebensphasen an, so lässt sich die Höhe der Beiträge jederzeit ändern. Selbst einem Aussetzen der Zahlungen steht nichts entgegen. Und sollte es jemals nötig werden, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen, bleibt die Riester-Rente unangetastet.

Riestern darf jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt. Auch Beamte, Richter und Soldaten können sie nutzen. Darüber hinaus steht sie auch Pflichtversicherten, zum Beispiel Eltern während der Kindererziehungszeit, oder auch Empfängern von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II zur Verfügung.

Übrigens wer eine Riester-Rente abschließen will, sollte zur Tat schreiten. Ab 1. Januar 2007 müssen alle Versicherer ihren Garantiezins von 2,75 auf 2,25 Prozent absenken. Das heißt: Die garantierte Verzinsung, die die Versicherer ihren Kunden für den Sparanteil ihrer Prämie gewähren, wird künftig geringer ausfallen.

Der größte Vorteil: Bei Vertragsabschluss weiß man genau, wie hoch die monatliche Rente ausfallen wird, die nach Rentenbeginn ein ganzes Leben lang fließt. Zudem erhöht sich die garantierte Rente jedes Jahr noch um die Überschussbeiträge, die bis zum Renteneintritt erwirtschaftet werden. Selbst dann ist die Rente immer noch überschussberechtigt und erhöht sich so von Jahr zu Jahr.



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