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14.12.2006 -
dvb-Presseservice
Riester-Rente: Staat spart mit
Altersvorsorge: Ein Thema, das den Bürgern auf den Nägeln brennt. Seit
Jahren ist klar, die gesetzliche Rente wird immer mehr zur
Grundversorgung. Selbst mit der Höchstrente lassen sich maximal 67
Prozent des letzten Nettoeinkommens erreichen. Dabei sind die staatlich
verordneten Nullrunden der jetzigen Rentnergeneration ebenso wenig mit
eingerechnet wie die längere Lebensarbeitszeit bis 67. Beides wird das
Rentenniveau weiter senken. - Ähnlich sieht es für Beamte aus, deren
künftige Altersbezüge in den vergangenen Jahren ebenfalls drastisch
gekürzt wurden. Fazit: Eigenvorsorge tut Not!
Die lukrativste, staatlich geförderte Variante ist, darauf
macht die HUK-COBURG aufmerksam, die Riester-Rente. Um die staatliche
Förderung voll auszuschöpfen, muss man zur Zeit drei Prozent seines
sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens oder bei Beamten drei
Prozent der Bruttodienstbezüge, maximal 1.575 Euro, auf die hohe Kante
legen. Wie hoch die staatliche Förderung dabei ausfällt, hängt von den
persönlichen Lebensverhältnissen ab: Pro Person kann man 114 Euro
geltend machen, darüber hinaus kommt ein Elternteil noch in den Genuss
der Kinderzulage in Höhe von 138 Euro.
2008 steigt die Höchstförderung noch einmal auf 2.100 Euro an:
Um davon in vollem Umfang zu profitieren, muss man vier Prozent seines
Jahreseinkommens auf einen Riester-Vertrag einzahlen. Allerdings
gewährt Vater Staat dann auch deutlich höhere Zulagen. So steigt der
Zuschuss pro Person auf 154 Euro und pro Kind sogar auf 185 Euro an. -
Antragsformulare für die Förderung gibt es vom jeweiligen Versicherer.
Mit den Zulagen allein ist der Fördertopf zudem oft nicht ausgeschöpft:
Beiträge zur Riester-Rente kann man auch als Sonderausgaben steuerlich
geltend machen. Ein weiterer Vorteil des Riesterns: Es passt sich
flexibel den verschiedenen Lebensphasen an, so lässt sich die Höhe der
Beiträge jederzeit ändern. Selbst einem Aussetzen der Zahlungen steht
nichts entgegen. Und sollte es jemals nötig werden, einen Antrag auf
Arbeitslosengeld II zu stellen, bleibt die Riester-Rente unangetastet.
Riestern darf jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche
Rentenversicherung zahlt. Auch Beamte, Richter und Soldaten können sie
nutzen. Darüber hinaus steht sie auch Pflichtversicherten, zum Beispiel
Eltern während der Kindererziehungszeit, oder auch Empfängern von
Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II zur Verfügung.
Übrigens wer eine Riester-Rente abschließen will, sollte zur
Tat schreiten. Ab 1. Januar 2007 müssen alle Versicherer ihren
Garantiezins von 2,75 auf 2,25 Prozent absenken. Das heißt: Die
garantierte Verzinsung, die die Versicherer ihren Kunden für den
Sparanteil ihrer Prämie gewähren, wird künftig geringer ausfallen.
Der größte Vorteil: Bei Vertragsabschluss weiß man genau, wie hoch die
monatliche Rente ausfallen wird, die nach Rentenbeginn ein ganzes Leben
lang fließt. Zudem erhöht sich die garantierte Rente jedes Jahr noch um
die Überschussbeiträge, die bis zum Renteneintritt erwirtschaftet
werden. Selbst dann ist die Rente immer noch überschussberechtigt und
erhöht sich so von Jahr zu Jahr.
HUK-COBURG
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Deutschland
www.huk.de
URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Riester-Rente-Staat-spart-mit-ps_3239.html