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02.01.2007 - dvb-Presseservice

Riester-Rente: attraktive Zulagen

Die Riester-Rente startete im Jahr 2005 nach anfänglichen Anlaufschwierigkeiten, richtig durch. Das ist kaum verwunderlich, berichten doch die Medien Woche für Woche, wie sinnvoll und lukrativ diese Variante der staatlich geförderten Privatvorsorge ist. Zudem hatte der Gesetzgeber bereits Anfang 2005 bürokratischen Ballast abgeworfen. Seitdem ist nur noch ein einziger Förderantrag erforderlich. Im Gegensatz zu früher, als Riester-Sparer jedes Jahr ein solches Papier einreichen mussten, um die Finanzspritze vom Staat zu erhalten. So ist also nur dann ein neuer Antrag erforderlich, sobald sich die familiären Verhältnisse des Riester-Sparers durch neuen Nachwuchs geändert haben. Begründung: Der Staat zahlt nämlich neben der Grund- auch Jahr für Jahr eine Kinderzulage.

Vorteil für Sparer: Zum Jahresbeginn 2006 wurden der staatliche Zuschuss und der höchstmögliche steuerliche Abzugsbetrag wie geplant erhöht. Die neuen Werte gelten auch für das Jahr 2007. In 2008 findet dann ein erneuter Lift statt – der vorläufig letzte.

 

 

Hohe Riester-Förderung

 

Jahr

Grundzulage

in EUR p.a.

Kinderzulage

in EUR p.a.

maximaler

Sondergabenauszug

in EUR p.a.

2004/2005

76

92

1.050

2006/2007

114

138

1.575

Ab 2008

154

185

2.100

 



Pressesprecherin
Frau Antje Schweitzer
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