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11.01.2008 - dvb-Presseservice

Riester-Rente nicht auf Grundsicherung anrechnen

Zur Anrechnung der Riester-Rente auf die staatliche Grundsicherung im Alter erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):

„Wir fordern seit längerem, die Vollanrechnung der Riester-Rente auf die Grundsicherung im Alter aufzuheben. Es sind schnelle politische Maßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass sich Eigenvorsorge immer lohnt.

Gleichzeitig ist es unverantwortlich, nun von der Riester-Rente abzuraten. Zum einen müssen gerade Geringverdiener nur einen sehr kleinen Eigenbeitrag (ab 5 Euro pro Monat) leisten, um die volle Förderung zu erhalten. Auf der anderen Seite entfällt der Anspruch auf eine Grundsicherung bei sonstigen Ersparnissen oder zusätzlichen Einkünften bestimmter Höhe, etwa aus privater und betrieblicher Altersversorgung, Zinsen, Unterhaltsansprüchen, sowie bei entsprechendem Alterseinkommen des Partners und wenn durch Änderungen in der persönlichen Erwerbsbiographie wieder höhere Ansprüche bei der gesetzlichen Rente erworben werden.

Schließlich sind mittel- und langfristig Kürzungen der Grundsicherung im Alter keineswegs auszuschließen, wenn in Folge der bereits heute absehbaren demographischen Entwicklung die Finanzkraft der öffentlichen Haushalte unter höherem Druck steht als heute. Heute zuzuraten, sich im Alter allein auf die Grundsicherung zu verlassen, ist grundfalsch.“



Herr Dr. Peter Schwark
Leiter Presse und Information
Tel.: 030 20205110
Fax: 030 / 20 20 - 66 04 / 05
E-Mail: p.schwark@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Friedrichstr. 191
10117 Berlin
http://www.gdv.de

URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Riester-Rente-nicht-auf-Grundsicherung-anrechnen-ps_7332.html