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08.11.2007 - dvb-Presseservice

Riester und Rürup: Lohnt sich die staatlich geförderte Altersvorsorge?

92 Prozent der Bevölkerung geht davon aus, dass die staatliche Rente nicht mehr ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Das ist das Ergebnis einer Befragung der INNOFACT AG im Auftrag der Dr. Klein & Co. AG im Zeitraum vom 4. bis 6. September 2007. Viele Bundesbürger sorgen daher privat vor, um auch im Alter ihren Lebensstandard halten zu können. Doch so ganz muss man den Staat bei diesen Vorsorgeplänen nicht ausklammern. Denn wer privat für das Alter vorsorgen möchte, kann von staatlicher Förderung profitieren. Generell werden zwei Rentenmodelle angeboten: die Rürup-Rente und die Riesterrente.

Die Riesterrente

Die größte Gruppe derjenigen, die Anspruch auf eine staatliche Förderung der Riesterrente haben, sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige Selbstständige. Auch Beamte, Richter und Soldaten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird, haben Anspruch auf Förderung. Die Riesterrente wird als zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge bezeichnet. Für jeden Förderberechtigten zahlt der Staat eine Grundförderung in Höhe von 114 Euro  jährlich (ab 2008: 154 Euro pro Jahr), die direkt dem jeweiligen Vertrag gutgeschrieben werden. Ganz besonders lohnend ist die Riesterförderung für Familien mit Kindern, da sie neben der staatlichen Grundförderung noch eine Kinderzulage erhalten (2007: 138 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind; ab 2008: 185 Euro jährlich).

Bei der Riesterrente werden während des aktiven Erwerbslebens Beiträge wahlweise in einen Fonds, eine private Rentenversicherung oder in einen Banksparplan eingezahlt. Privat geleistete Beiträge sind zusätzlich teilweise steuerlich absetzbar. Die staatliche Förderung  wird nur gewährt, wenn der Einzahler inklusive der staatlichen Zulagen einen festgelegten Prozentsatz seines Bruttovorjahresgehaltes in einen Riester-Vertrag einzahlt (2007: 3 Prozent, ab: 2008: 4 Prozent – eine weitere Steigerung folgt nicht). Über die Zulagen hinaus können die Einzahler eventuell noch Steuern sparen, da die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sind. Von der Steuerspar-Regelung profitieren insbesondere Besserverdienende ohne Kinder, da deren Zulagen geringer ausfallen. Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, welche Form der Förderung für den Vertragsinhaber günstiger  ist.  Weitere Vorteile der Riester-Rente sind die Hartz IV-Sicherheit, da ein Riestervertrag nicht als Vermögen angerechnet  wird, die Option der Vererbbarkeit an Ehepartner sowie die Möglichkeit, für den Kauf oder Bau des eigenen Heims einen maximalen Betrag von 50.000 Euro aus dem Altersvorsorgevertrag zu entleihen, ohne die staatliche Förderung zu beeinträchtigen.

Die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt)

Die Rürup-Rente ist die Altersvorsorge für selbstständig Tätige und besser verdienende Angestellte mit einem hohen Steuersatz. Für Selbstständige ist die Rürup-Rente sogar die einzig mögliche Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Bei der Rürup-Rente zahlt der Sparer Beiträge in einen Rentenversicherungsvertrag ein. Die Basisrente wird vom Staat nicht über Zulagen bezuschusst, sondern über die besondere steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge gefördert (ihr Ertrag resultiert allein aus ihrer Verzinsung.). Aktuell sind 64 Prozent der Beiträge (20.000,- Euro für ledige/40.00 Euro für verheiratete Vertragsnehmer) als zusätzliche Sonderausgaben absetzbar, bei einer jährlichen Steigerungsrate von zwei Prozent. Ab dem Jahr 2025 können somit die Beiträge vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Aufgrund der Begrenzung der steuerfreien Beträge – die sowohl für die gesetzliche als auch die private Rentenversicherung gelten – ist die Basisrente besonders für Selbstständige interessant, da diese nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Rürup-Rente sowohl im Insolvenzfall als auch bei der Gewährung von Hartz-IV-Leistungen geschützt ist und nicht als Vermögen angerechnet wird.

Dr. Klein rät

Eine private Altersvorsorge sollte heute jeder in Betracht ziehen. Und warum dabei auf staatliche Zuschüsse und Förderungen verzichten? Selbstständige können sich vorteilhaft über die Basisrente absichern, für alle anderen ist die Riesterrente das richtige Modell. Und das Beste: Wer jetzt einen Riestervertrag abschließt, kann sich die Riesterzulagen für das gesamte Jahr 2007 sichern. 



Herr Volker Bitzer
Tel.: +49 451 140 8 -505
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Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige Tochter der Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte – vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.