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06.11.2008 - dvb-Presseservice

Riesterrente stärker gefördert

Höhere Zulagen und mehr Steuern sparen

Armut im Alter muss nicht sein. Der Staat fördert Riestersparen seit 2008 deutlich stärker als bisher. Die Grundzulage pro Person wurde von 114 auf 154 Euro erhöht. Junge Leute bis 25 Jahre erhalten zusätzlich einen einmaligen Startbonus von 200 Euro. Pro Kind gibt es eine Kinderzulage von 185 Euro (Vorjahr: 138). Neugeborene ab 2008 erhalten sogar 300 Euro pro Jahr. Wer sich die staatlichen Zulagen sichern will, sollte allerdings darauf achten, dass jährlich mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen in die Riesterrente eingezahlt werden, empfiehlt die uniVersa Versicherung. Sonst werden die Zulagen von der zentralen Zulagenstelle anteilig gekürzt. Der Mindesteigenbetrag beträgt unverändert 60 Euro pro Jahr. Erhöht wurde auch der Sondersausgabenabzug zur Riesterrente. Jetzt können jährlich bis zu 2.100 Euro pro Person für die Riesterrente gespart und in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Neben staatlichen Zulagen winken dann vor allem Singles, Doppelverdienern und Gutverdienern zusätzliche Steuervorteile, die mit dem Einkommensteuerbescheid gutgeschrieben werden. Neu: Ab diesem Jahr sind vollständig erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen erstmals förderberechtigt und haben damit einen eigenen Anspruch auf staatliche Zulagen. Wer wissen möchte, ob und wenn ja welche staatlichen Förderungen ihm zustehen findet unter www.ihre-geschenke-vom-staat.de weitere interessante Infos. Die uniVersa hat dort einen speziellen Förderrechner bereitgestellt. Mit nur wenigen Mausklicks kann damit jeder seinen individuellen Anspruch auf staatliche Förderungen selbst berechnen.  



Herr Stefan Taschner
Abteilung Presse/Öffentlichkeitsarbeit
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