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09.12.2011 - dvb-Presseservice

Rische zum Regierungsdialog Rente

Berlin, 8. Dezember 2011. In seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung befasste sich Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, mit den Reformüberlegungen in der Rentenversicherung im Rahmen des „Regierungsdialogs Rente“.

Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten

Rische begrüßte die im Rahmen des Regierungsdialogs vorgeschlagenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten durch eine Verlängerung der Zurechnungszeit. Gegenwärtig erhielten etwa 9,5 Prozent aller Bezieher einer Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzende Leistungen der Grundsicherung, bei den Altersrenten seien es nur knapp zwei Prozent, so Rische. Außerdem sei in den letzten zehn Jahren ein stetiges Absinken der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge bei den Zugängen in die Erwerbsminderungsrente festzustellen. Um eine weitere Verbesserung der Situation der Erwerbsminderungsrentner zu erreichen, schlug Rische die Schaffung der Möglichkeit vor, neben den Pflichtbeiträgen zusätzliche Beiträge an die Rentenversicherung entrichten zu können und damit zusätzliche Anwartschaften für eine spätere Erwerbsminderungs- oder Altersrente zu erwerben.

Kombi-Rente

Positiv bewertete Rische auch die im Rahmen des Regierungsdialogs vorgeschlagene Kombi-Rente, die durch eine Modifizierung bei den Hinzuverdienstgrenzen ein Gesamteinkommen aus Rente und Hinzuverdienst in Höhe des letzten Bruttoeinkommens ermöglichen soll. Das geplante neue Verfahren sei für die Betroffenen einfacher und transparenter als die derzeitige Regelung. Da das beabsichtigte Verfahren allerdings mit erheblichem Verwaltungsaufwand für die Rentenversicherung verbunden sei, müssten aus Risches Sicht noch Einzelfragen geklärt werden.

Zuschuss-Rente

Rische befasste sich in seinem Bericht auch mit dem vorgeschlagenen Konzept einer Zuschuss-Rente, die sicherstellen soll, dass Versicherte, die trotz langjähriger Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und zusätzlicher privater oder betrieblicher Altersvorsorge nur über geringe Alterseinkünfte verfügen, letztlich auf ein Einkommen oberhalb der Grundsicherung kommen. Aus Sicht der Rentenversicherung sei die Zuschuss-Rente als Instrument zur Vermeidung von Altersarmut nur bedingt geeignet, denn bei den von ihr erfassten Personengruppen dürfte das Risiko „Altersarmut“ eher unterdurchschnittlich sein. Zum anderen sei nach Auffassung Risches das Wesen der Zuschuss-Rente stark von Elementen des Fürsorgeprinzips geprägt, was der Rentenversicherung ebenso fremd sei wie deren Administration im Bezug auf die Ermittlung der Einkünfte eventueller Partner. Rische wies in diesem Zusammenhang ebenfalls darauf hin, dass die Finanzierung der Zuschuss-Rente keinesfalls aus Mitteln der Rentenversicherung erfolgen dürfe. Vielmehr müssten die Zuschuss-Rente und die mit ihr im Zusammenhang stehenden Verwaltungskosten aus Steuermitteln finanziert werden.

Rische begrüßte, dass der „Regierungsdialog Rente“ ein ergebnisoffener Diskussionsprozess sei, in den sich die Rentenversicherung auch künftig sehr konstruktiv einbringen werde.



Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
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URL: www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel/Rische-zum-Regierungsdialog-Rente-ps_24195.html