Risiken bei Vergütungs-Mischmodellen: Ministerium versus Bafin

Der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht hat entschieden, dass Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO Honorarvereinbarungen treffen und zusätzlich Honorare auch neben der Provision erheben dürfen.

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