Risikolebensversicherung: Witwe darf Arzt nicht von der Schweigepflicht entbinden
Nach dem Tod ihres Mannes beantragte eine Witwe die Versicherungssumme von 200 000 Euro aus der Risikolebensversicherung, die ihr Mann für den Todesfall abgeschlossen hatte. Der Versicherer wollte nicht zahlen.