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04.10.2007 - dvb-Presseservice

Risikostrukturausgleich gestiegen - 8,3 Milliarden Euro wurden im ersten Halbjahr 2007 zwischen den Krankenkassen umverteilt – Reformbedarf unbestritten

Im ersten Halbjahr 2007 betrug die Umverteilung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen durch den Risikostrukturausgleich (RSA) 8,3 Milliarden Euro, im ersten Halbjahr 2006 hingegen waren es noch 7,6 Milliarden Euro. Die Angestellten-Ersatzkassen zahlten 2,4 Mrd. Euro in den RSA (2006: 2,2 Mrd.), bei den Betriebskrankenkassen waren es sogar 4,5 Mrd. Euro (2006: 4,4 Mrd.). Den Löwenanteil von diesem Geld erhielt auch diesmal wieder die AOK. Im ersten Halbjahr 2007 waren es 7,2 Mrd. Euro (2006: 6,8 Mrd. Euro). Oder, anders ausge-drückt: Jeden Tag erhält die AOK rund 40 Millionen Euro aus dem RSA.

Morbi-RSA ist längst Realität – Marktführer wird unterstützt

Dass bereits der heutige RSA "morbiditätsorientiert" ist, ist kei-ne Frage. Denn sonst bekäme z. B. die AOK nicht seit über zehn Jahren von den in der Regel kleineren Krankenkassen Jahr für Jahr Milliardenbeträge zur Unterstützung, obwohl sie mit Abstand der Marktführer ist und diese überragende Markt-macht z. B. bei den Rabattverträgen für Arzneimittel auch zum eigenen Vorteil ausnutzt. Eigentlich werden Marktführer nicht von kleineren Wettbewerbern unterstützt. Allein im vergange-nen Jahr erhielt die AOK auf diesem Wege insgesamt rund 13,1 Mrd. Euro. Die Angestellten-Ersatzkassen zahlten 4,2 Mrd. Eu-ro in den RSA, bei den Betriebskrankenkassen waren es sogar 8,7 Mrd. Euro. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr durch den RSA 14,7 Milliarden Euro zwischen den einzelnen gesetzli-chen Krankenkassen umverteilt.

Reformbedarf unbestritten

Der vor zwölf Jahren eingeführte RSA ist heute - nach über 20 Änderungen und Erweiterungen - ein intransparenter und büro-kratisch überfrachteter Apparat. Selbst die Chroniker-Programme (DMP) werden heute vielfach von den Kassen nicht aus medizinischen Gründen angeboten und unterstützt, son-dern um mehr Geld aus dem RSA zu erhalten. Diese Entwick-lung ist falsch. Die meisten Akteure im Gesundheitswesen sind sich einig: Der RSA muss reformiert werden. Die Frage ist je-doch wie.

Verwaltungskosten nicht ausgleichen

Wir brauchen einen Finanzausgleich, der einfach, transparent und gerecht ist. Er muss klarer als bisher an die Anforderungen einer Gesellschaft angepasst werden, die sich in einem drama-tischen demografischen Wandel befindet. Der Ausgleich muss so umgebaut werden, dass die Finanzströme zwischen den Krankenkassen mit ihren 70 Millionen Versicherten zielgenau und unbürokratisch geleitet werden. Und er muss wirtschaftli-ches Handeln belohnen und nicht bestrafen. Deshalb wäre es absurd, wenn z. B. die Verwaltungskosten der einzelnen Kas-sen im RSA ausgeglichen werden würden, was derzeit politisch geplant ist.

Für die politisch diskutierte Weiterentwicklung des RSA stellt sich die Frage, mit Hilfe welcher ggf. neu zu entwickelnder Indi-katoren künftig die Morbidität der Versicherten erfasst werden soll, um daraus die Höhe der Zahlungen in den RSA bzw. aus dem RSA zu berechnen. Welche Indikatoren sollen am Ende den Ausschlag dafür geben, wie viel Geld tatsächlich von Kasse A zu Kasse B fließt? Entscheidend ist dabei nicht die Anzahl der Kriterien, sondern deren Nutzern für einen gerechten Aus-gleich bei einem möglichst geringen bürokratischen Aufwand. ® Presse Information Ihr Ansprechpartner: Florian Lanz, BKK Bundesverband, Büro Berlin, Ebertstraße 24/Pariser Platz 6 a, 10117 Berlin Telefon: 0 30 / 2 23 12-0, Telefax: 0 30 / 2 23 12-1 29, E-Mail: presse@bkk-bv.de BKK Bundesverband, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen, Internet-Adresse: www.bkk.de Seite 3 von 3

Beitragssätze haben sich weitgehend angeglichen

Analog zu der steigenden Umverteilung zwischen den Kranken-kassen haben sich die Beitragssätze mehr und mehr angenä-hert und das ursprüngliche Ziel des RSA wurde längst erreicht: Unterschiedliche Beitragssätze nur auf Grund verschiedener Versichertenstrukturen gibt es heute nicht mehr.

Ziel einer Weiterentwicklung sollte es daher sein, den RSA ein-facher, unbürokratischer und effizienter zu machen. Alter und Geschlecht sind objektiv messbar, ohne bürokratischen Auf-wand zu erfassen und manipulationsresistent. Deshalb sollte man diesen Kern stärken. Darum hat sich die BKK für den Ver-sicherten-Solidarausgleich als unbürokratische Reformal-ternative stark gemacht (vgl. weitergehende Informationen un-ter www.bkk.de).

Offen für die Zukunft

Eine RSA-Reform sollte weder heute noch in Zukunft politisch gewollten Veränderungen des Gesundheitssystems im Wege stehen und z. B. die Möglichkeiten offen halten, die Private Krankenversicherung mit einzubeziehen, die Versorgung der Kinder über Steuergelder zu finanzieren, alle Einkunftsarten zu berücksichtigen oder eine Prämien(teil)lösung umzusetzen.



Herr Florian Lanz
Tel.: 030/22312-121
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BKK Bundesverband
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Der Risikostrukturausgleich

Mit dem Risikostrukturausgleich (RSA) wird die unterschiedliche Krankheits-last (Morbidität) zwischen den verschiedenen Krankenkassen ausgeglichen. Entsprechend der Struktur der Versicherten der einzelnen Kassen müssen sie Geld in den RSA einzahlen bzw. erhalten Zahlungen. Diese Struktur be-rücksichtigt Alter und Geschlecht der Versicherten, den Bezug einer Er-werbsminderungsrente und bestimmte chronische Erkrankungen.

Die Betriebskrankenkassen

Seit über 200 Jahren versichern und versorgen Betriebskrankenkassen Mit-arbeiter von Unternehmen und Betrieben – vom Pförtner und der Verkäufe-rin über den Fließbandarbeiter und kaufmännischen Angestellten bis zur Lei-tungs- und Vorstandsebene. Seit der Einführung des freien Kassenwahl-rechts haben sich immer mehr Menschen für die BKK entschieden. Heute werden über 14 Millionen Menschen von einer der 183 Betriebskrankenkas-sen versorgt.