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29.08.2006 - dvb-Presseservice

Rollerfahrer ohne Licht unterwegs

Ein Motorroller-Fahrer, der mit einem frisierten Fahrzeug im Dunkeln ohne Licht unterwegs ist, muss bei einem Unfall allein haften. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden.

Ein Mann war mit einem entdrosselten Piaggio-Mofaroller in der Dunkelheit  ohne Licht gefahren und mit einem entgegenkommenden anderen Rollerfahrer zusammen-gestoßen. Beide Männer wurden bei dem Unfall verletzt. Später verklagte der Piaggio-Fahrer den Unfallgegner auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der andere, so behauptete er, sei ebenfalls ohne Licht unterwegs gewesen und außerdem zu weit rechts gefahren. Seine Klage vor dem Landgericht Osnabrück hatte keinen Erfolg (Urteil vom 16.02.2006, Az. 5 O 3139/05).

Der Piaggio-Fahrer, so die Richter,  habe sich grob fahrlässig verhalten. Er habe seinen Roller nicht zum Stillstand gebracht, obwohl dieser unbeleuchtet gewesen sei. Außerdem  sei der Mann 60 km/h schnell gefahren, obwohl sein Fahrzeug laut Betriebserlaubnis auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h beschränkt  gewesen sei.

Dem Unfallgegner, so die Richter weiter,  habe dagegen keine Schuld nachgewiesen werden können. Der Piaggio-Fahrer  habe nur behauptet, aber nicht bewiesen, dass der andere Mann ebenfalls ohne Licht  und zudem zu weit rechts gefahren sei. Insgesamt, so die Richter,  treffe den Piaggio-Fahrer ein so überwiegendes Verschulden an dem Zusammenstoß, dass er allein für die Folgen aufkommen müsse und keinerlei Ansprüche gegen den Unfallgegner habe.



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