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06.02.2008 - dvb-Presseservice

Rote Karte fürs Finanzamt

„20 % auf alles – außer auf Tiernahrung!” So wirbt eine ziemlich bekannte Baumarktkette in Deutschland schon seit beinahe ewigen Zeiten um Heimwerker und solche, die sich dafür halten. Ein Fünftel weniger zu zahlen für Akku-Schrauber, Tapezierrolle und Fischerdübel ist zweifellos ein Wort. Alles andere als attraktiv ist demgegenüber, was die Finanzverwaltung privaten Kapitalanlegern ab dem nächsten Jahr bietet. Wobei „bietet” zweifellos der falsche Begriff ist, da Sparer und Anleger künftig praktisch keine Chance haben, besagtes „Angebot” auszuschlagen. Ab dem 1. Januar 2009 heißt es dann: 25 % von allem und nicht auf alles. So hoch ist nämlich die Abgeltungssteuer, die der Fiskus dann von Kapitaleinkünften aller Art abzieht, sobald der Privatinvestor seinen Sparerpauschbetrag ausgeschöpft hat. Wobei es bei jenem Viertel nie bleibt. Denn zu den 25 % hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und oft auch die Kirchensteuer. Somit zieht das Finanzamt im Extremfall mehr als 28 Euro-Cents von jedem Euro ab, den die Fiskus-Kunden mit ihren Investments verdienen.

Obwohl es die Spatzen zwischen Spreewald und Saarlouis von den Dächern pfeifen, dass ab kommendem Jahr jene neue Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte gilt, zeigen sich Privatanleger erschreckend uninformiert. Zu diesem Ergebnis kommen in jüngster Zeit Meinungsumfragen wie jene einer großen deutschen Fondsgesellschaft. So hatten 63 Prozent der Befragten angeblich noch nichts über die künftige Abgeltungssteuer gehört. 16 Prozent antworteten auf die entsprechende Frage mit „Ja, aber nur oberflächlich”. 14 Prozent hatten zwar schon etwas über die Abgeltungssteuer gehört, können aber mit dem Thema nicht so recht etwas anfangen. Und nur sieben Prozent der Befragten fühlten sich „gut informiert”.

Erstaunlich und erschreckend zugleich. Ersteres, weil Tageszeitungen, Anzeigenblätter und die großen Verbrauchermagazine sowie Wirtschaftspublikationen beinahe im Tagesrhythmus über das Thema „Abgeltungssteuer” berichten. Zweiteres, weil Privatanleger sich in der Tat mit diesem Zugriffsinstrument des Fiskus auseinander setzen sollten. Falls sie das nicht tun und strategische Überlegungen zur Vermeidung oder mindestens zur Milderung der Abgeltungssteuer einfach in den Wind schlagen, kostet sie dies oft fünfstellige Eurobeträge, die ihnen das Finanzamt einfach wegnimmt.

Beispiel: Ein Anleger investiert 20.000 Euro in einen Aktienfonds. Er bleibt 30 Jahre lang seinem Investment treu. Bei einer Durchschnittsrendite von acht Prozent im Jahr ergibt sich am Ende ein Vermögen von gut 201.000 Euro. Zweifellos können mit diesem Geld die Lücken bei der gesetzlichen Rente problemlos geschlossen werden.

Doch mitunter zu früh gefreut. Denn von jenen 201.000 Euro bleiben, nachdem das Finanzamt via Abgeltungssteuer zugegriffen hat, gerade einmal 151.000 Euro übrig. Der Abzug des Soli-Zuschlags und oft auch der Kirchensteuer ist hierbei noch nicht einmal berücksichtigt.

Weiteres Beispiel: Die Differenz zwischen einem Endvermögen mit und einem ohne Quellensteuer wird auch bei einem kürzeren Anlagehorizont deutlich. Wer als Sparer nämlich nur ein Jahrzehnt lang 20.000 Euro in einen Aktienfonds investiert, der im Jahresschnitt acht Prozent Rendite erwirtschaftet, hat am Ende gut 43.000 Euro auf der hohen Kante, sofern das Finanzamt keine Abgeltungssteuer wegnimmt. Nur etwas mehr als 32.000 Euro sind es allerdings nach Abzug der Quellensteuer. Eine Differenz also von rund 11.000 Euro, auf die der Anleger keinesfalls verzichten sollte.

Der Anleger investiert einmalig 20.000 Euro in einen Aktienfonds.

10 Jahre

20 Jahre

30 Jahre

Wertzuwachs p.a.

Ohne Steuer

Mit Steuer

Ohne Steuer

Mit Steuer

Ohne Steuer

Mit Steuer

4%

29.605

22.204

43.822

32.867

64.868

48.651

5%

32.778

24.584

53.066

39.800

86.439

64.829

6%

35.817

26.863

64.143

48.107

114.870

86.153

7%

39.343

29.507

77.394

58.046

152.245

114.184

8%

43.179

32.384

93.219

69.914

201.253

150.940

Quelle: eigene Berechnungen, alle Angaben in Euro, Beträge zum Teil leicht gerundet, 25 % Abgeltungssteuer ohne Soli-Zuschlag und Kirchensteuer



Frau Antje Schweitzer
Pressesprecherin
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Fax: 0221-2015-138
E-Mail: aschweitzer@ovb.de

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50667 Köln
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.