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31.08.2010 - dvb-Presseservice

S oder XXL? Maßgeschneiderte VSH-Schutz von vielen Faktoren abhängig

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister ist für diese von existenzieller Bedeutung. Welches Versicherungskonzept im Einzelfall konkret benötigt wird, hängt ganz wesentlich vom Status und Tätigkeitsfeld des Vermittlers ab.

Ausschließlichkeitsvermittler interessieren sich zunehmend für eine zusätzliche individuelle Absicherung und das aus gutem Grund. Solange die Geschäfte gut laufen, wird sich jeder Versicherungsagent darauf verlassen können, dass „sein“ Versicherer die uneingeschränkte Haftung für vorgenommene Ventilgeschäfte übernimmt. Doch was ist, wenn man Jahre später im Streit auseinander gehen sollte? Viele Ausschließlichkeitsvermittler schließen aus diesem Grund heute schon eine persönliche VSH ab, bevor sie sich alleine mit erhobenen Schadenersatzforderungen herumschlagen müssen.

Mehrfachagenten sollten sich eine Ventillösung dagegen gut überlegen: Wenn sie sich dabei eines Maklerpools bedienen, werden sie von der Rechtsprechung selbst als Makler behandelt. Damit erfolgt die Vermittlung auf eigene Gefahr! Denn die VSH-Versicherung kann im Schadenfall argumentieren, man sei wegen der abweichenden Eintragung im Register einer „unerlaubten“ Tätigkeit nachgegangen. In einem solchen Fall besteht kein VSH-Schutz!

Makler sehen sich den strengsten Haftungsmaßstäben ausgesetzt, da sie als „Sachwalter“ im Lager ihres Kunden stehen. Im Gegensatz zu den Mehrfachagenten haften sie nach den „best advice“ Grundsätzen. Damit ist die Gefahr einer Inanspruchnahme besonders groß – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten (siehe das Bild unten).

Schließlich müssen Maklerpools, welche ihren Maklern einen besonderen Service versprechen und ebenso der Versicherungspflicht unterliegen, zusätzlichen Gesichtspunkten Rechnung tragen. Zu denken ist hierbei insbesondere an die Abdeckung der Bürodienstleistungen im Backoffice-. Hinzu kommt das Kumulrisiko, deren Ausmaß abhängig ist von der Anzahl der angeschlossenen Vertriebspartner. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung (1,13 Mio. Euro), welche auf den „Einzelkämpfer“ zugeschnitten ist, muss für die meisten Pools unbedingt um ein mehrfaches erweitert werden, um die Zahl der einreichenden Makler angemessen zu berücksichtigen. Solche Anforderungen können durch individuelle Vertragsgestaltungen und Excedenten-Konstruktionen bedarfsgerecht gelöst werden.

Ralf W. Barth bietet interessierten Vermittlern an, mehr Sicherheit zu gewinnen durch einen kostenlosen Policen-Check, bei dem man seine aktuelle VSH-Police unverbindlich und kostenlos auf Herz und Nieren prüfen lassen kann.

Besonders bewährt hat sich die Policen-Check-Methode bei Maklerpools. Vor allem im Schadenfall ist es besonders wichtig, dass sowohl der Pool als auch der angebundene Makler mit juristisch-kompetenter Unterstützung einheitlich betreut werden, um Haftungslücken auf dem Rücken der Verbraucher zu vermeiden.



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