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19.01.2010 - dvb-Presseservice

SEPA: Deutsche Versicherungwirtschaft fordert Beibehaltung der deutschen Lastschrift / "Diskussion um Enddatum zu früh"

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) setzt sich für den vorläufigen Erhalt der bewährten deutschen Lastschrift ein. „Die Pläne der Europäischen Kommission, die nationalen Lastschriftverfahren zu Gunsten der europäischen SEPA-Lastschrift abzuschaffen, kommen zu früh“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. „Zunächst muss sichergestellt sein, dass die SEPA-Lastschrift genauso effizient und zuverlässig funktioniert wie die heutige deutsche Lastschrift.“  

Derzeit ist noch unklar, wie der Bestand an Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate überführt werden soll. „Im Sinne unserer Kunden streben wir eine pragmatische, rechtssichere und kostensparende Umstellung an“, ergänzt von Fürstenwerth. „Wir haben deshalb einen konkreten Umstellungsvorschlag vorgelegt.“ Der Vorschlag sieht vor, die SEPA-Technologie übergangsweise für alle Lastschrifteinzüge zu nutzen und parallel dazu bei Neuverträgen neue SEPA-Mandate einzuholen. Jedoch bieten viele deutsche Kreditinstitute die SEPA-Lastschrift noch gar nicht an, weil ihnen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Abwicklung fehlen.  

Die EU-Kommission will ein Enddatum für den Umstieg von nationalen Zahlungsverfahren auf die SEPA-Lastschrift festlegen. „Wir unterstützen die Idee eines einheitlichen europäischen Zahlungsraums. Über ein Enddatum sollte aber erst diskutiert werden, wenn alle offenen Fragen im Zusammenhang mit der neuen SEPA-Lastschrift geklärt sind“, betont von Fürstenwerth.  

SEPA kurz und knapp: Seit dem 2. November 2009 bieten erste Banken die neue SEPA-Lastschrift an, mit der Forderungen innerhalb der EU bzw. in einzelnen EU-Staaten nach europaweit einheitlichen Regeln eingezogen werden können. Das zugehörige Gesetz zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive; PSD) ist am 31. Oktober 2009 in Kraft getreten. Die nationalen Lastschriftverfahren sowie bereits bestehende Einzugsermächtigungen bleiben weiterhin rechtsgültig.



Frau Daniela Röben
Tel.: 030 / 20 20 – 51 81
E-Mail: d.roeben@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Wilhelmstraße 43 / 43G
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