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19.06.2008 - dvb-Presseservice

SKR-Rente der Schnee-Gruppe entpuppt sich als „Risikorente“ – hrp bereitet Musterklage vor

Hamburg, 19.06.2008. Seit Ende der 80iger Jahre haben zahlreiche Anleger fremdfinanzierte Rentenverträge abgeschlossen. Marktführerin ist die Schnee-Gruppe aus Meinerzhagen mit ihrer sog. Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR-Rente). Bei einer bankfinanzierten Rente wird i.d.R. eine Einmalzahlung in eine Rentenversicherung über ein Darlehen bei einem Kreditinstitut fremdfinanziert. Wegen angeblich günstigerer Zinssätze wurden die Darlehen oft in einer Fremdwährung, z.B. Schweizer Franken, aufgenommen. Das – nur schwer durchschaubare – Anlageprodukt ist von Vermittlern i.d.R. als sichere, ergänzende Altersversorgung angeboten worden. Zusätzlich wurde auf angeblich attraktive Steuervorteile hingewiesen; ab 2009 können mit Einführung der Abgeltungssteuer die anfallenden Kredit- und Kreditnebenkosten steuerlich als Werbungskosten jedoch nicht mehr als abgesetzt werden.

Anlegeranwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp), der geschädigte Anleger der Schnee-Gruppe vertritt, bereitet aktuell eine Musterklage gegen die Schnee-Gruppe und die zuständige Vermittlungsgesellschaft vor. Das Oberlandesgericht Hamm hatte jüngst einen Kreditvermittler der Schnee-Gruppe zu Schadensersatz verurteilt; dieses Urteil ist durch Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs rechtskräftig geworden. Das Oberlandesgericht sah die Unterlagen der Schnee-Gruppe als nicht ausreichend an, um den Anleger in geeigneter Form über die Chancen und Risiken der SKR-Rente aufzuklären und sprach diesem daher Schadensersatz zu. Das Gericht hielt die Ansprüche des Klägers auch nicht für verjährt, weil auf die Kenntnis des Anlegers von den anspruchsbegründenden Tatsachen abzustellen sei.

Viele Anleger einer fremdfinanzierten Rente stellen nunmehr eine deutliche Deckungslücke zwischen Darlehen und dem aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherungen fest. Nach Anwalt Hahn bestehen gute Erfolgsaussichten für ein erfolgreiches rechtliches Vorgehen. Neben einer möglichen Haftung der Schnee-Gruppe und der Vermittler ist eine Inanspruchnahme der finanzierenden Banken und der Versicherungen, wie beispielsweise Clerical Medical, zu prüfen.

Die Schnee-Gruppe schreibt aktuell ihre Anleger an und empfiehlt ausschließlich ein Vorgehen gegen Clerical Medical. „Ein solches beschränktes Vorgehen nur gegen Clerical Medical halte ich“, so Hahn, „aufgrund der guten Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Inanspruchnahme von weiteren zivilrechtlich Haftenden nicht für sinnvoll. Im Hinblick auf die generelle Verjährungsproblematik und die ab dem 01.01.2009 in Kraft tretende Abgeltungssteuer mit dem Verbot des Schuldzinsabzuges ist eine umgehende anwaltliche Prüfung durch einen versierten Fachanwalt geboten.“



Herr Peter Hahn
Tel.: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien, 2007/2008, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann gehören laut JUVE-Handbuch zu den häufig empfohlenen Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. Ab Mai 2008 führt hrp in monatlichem Turnus Beratungstage in Stuttgart und Berlin durch.