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21.12.2010 - dvb-Presseservice

SV-Beitragsrückerstattung bei privat finanzierter Direktversicherung

Am 28.09.2010 hat das BVerfG entschieden, dass privat finanzierte Direktversicherun­gen im Alter, hinsichtlich der Verbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung, den privaten Lebensversicherungen gleichzustellen sind. Das gilt allerdings nur, so­lange der Arbeitnehmer während der Zeit der Beitragszahlung auch Versicherungs­nehmer des Vertrages war. Denn dann handelt es sich nach Meinung der Richter nicht mehr um betriebliche Altersversorgung.

Der GKV-Spitzenverband hat ungewöhnlich schnell auf die Entscheidung reagiert und empfiehlt den Krankenkassen ab sofort auf die Erhebung der Beiträge auf die o. g. Leistungen einer Direktversicherung zu verzichten. Darauf weist das bAV-Beratungs­unternehmen febs Consulting in seinem neuesten Newsletter hin. Ab sofort muss also nur noch der Teil einer Direktversicherungsleistung verbeitragt werden, der nicht durch private Beiträge des Arbeitnehmers als Versicherungsnehmer finanziert wurde.

Zu Unrecht entrichtete Beiträge werden von der Krankenkasse sogar erstattet – zu­mindest theoretisch. „Die meisten Zahlstellen, also die Versicherer, verfügen gar nicht über die notwendige Datenbasis um entsprechend geänderte Bescheinigungen zu erstellen“, erläutert febs-Geschäftsführer Andreas Buttler. Doch ohne geänderte Be­scheinigung gibt es weder Geld zurück noch eine Beitragsreduzierung.

Um sicherzustellen, dass auch zu Unrecht gezahlte Beiträge aus dem Jahr 2006 nicht verjähren, empfehlen die febs-Experten auf jeden Fall noch bis 31.12.2010 ein ent­sprechenden Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.

Achtung: Die Krankenkassen setzen den Beschluss des BVerfG derzeit nur bei der Di­rektversicherung um. Bei der Pensionskasse lässt die Begründung des BVerfG nach Meinung des GKV Spitzenverbands „keine rechtlich ausreichend stabile Aussage“ zu, so dass es hier derzeit noch bei der vollen Beitragspflicht bleibt.

Selbstverständlich wird dieses Thema auch in den Jahresauftaktseminaren der febs Akademie ausführlich behandelt, z. B.

  • „Aktuelle bAV-Herausforderungen“ am 27.01. und 17.02.2011
  • „BAV für Fortgeschrittene“ am 24. – 25.01.2011

Weitere Infos sowie das vollständige Seminarprogramm finden Interessierte unter http://www.febs-consulting.de/seminare.



Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
Deutschland
http://www.febs-consulting.de

Als unabhängige Sachverständige und zugelassener Rentenberater beraten wir Arbeitgeber in allen Fragen rund um betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten. Wir analysieren und sanieren bestehende Versorgungswerke, erstellen versicherungsmathematische Bilanzgutachten und unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichs.