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21.05.2010 - dvb-Presseservice

Sammelklage gegen Allianz Versicherung

Verbraucherzentrale sucht betroffene Kunden

Die Verbraucherzentrale Hamburg will mit einer Sammelklage gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG deren Ex-Kunden zu einem höheren Rückkaufswert verhelfen. Viele ehemalige Allianz-Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung kündigen mussten, haben nach Angaben der Verbraucherzentrale einen zu geringen Rückkaufswert erhalten. Auch ein Stornoabzug bei der Kündigung sei unzulässig. Daraus ergebe sich für diese Kunden ein Anspruch auf Nachschlag. Die Zahl der betroffenen Allianz-Kunden liegt nach Schätzungen der Verbraucherzentrale im sechsstelligen Bereich.

Bislang verweigert das Unternehmen Nachzahlungen für Verträge, die zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, weil es die Auffassung vertritt, die Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswertes und zum Stornoabzug seien transparent und wirksam. Die Verbraucherzentrale ist anderer Auffassung. Zwar ist mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den in diesem Zeitraum verwendeten Klauseln erst im nächsten Jahr zu rechnen. Die Überzeugung der Verbraucherzentrale stützt sich jedoch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, auf Äußerungen von Richtern des BGH und landgerichtliche Urteile.

Allianz-Kunden, die nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs warten und auch keine individuelle Klage gegen den Konzern führen möchten, können sich jetzt der von der Verbraucherzentrale geplanten Sammelklage anschließen. Rechtlich handelt es sich um eine Einziehungsklage nach § 79 Abs. 2 Ziffer 3 Zivilprozessordnung.

Teilnehmen kann, wer

  • zwischen Mitte 2001 und  Ende 2007 eine Kapital-Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung bei der ALLIANZ abgeschlossen haben und
  • diese 2005 oder später gekündigt hat.

Durch die Bündelung der Ansprüche will die Verbraucherzentrale den  Druck auf den Marktführer Allianz und damit die Versicherungswirtschaft insgesamt erhöhen. Zudem könne so eine kompetente Prozessvertretung sichergestellt werden.

Nähere Informationen und Anmeldung unter www.vzhh.de. Wer nicht über Internet verfügt, kann die Unterlagen auch per Fax 040-24 832-290 oder Brief anfordern: VZHH, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg.



Tel.: (040) 24832-100
Fax: (040) 24832-290
E-Mail: presse@vzhh.de

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
http://www.vzhh.de/