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19.08.2010 - dvb-Presseservice

Sanierung in der Insolvenz stärken

- Atradius begrüßt diskutierte Änderungen der Insolvenzordnung, insbesondere die Vereinfachung des Insolvenzplanverfahrens - Reform muss vor allem kleine und mittelständische Unternehmen im Blick haben, um Anzahl erfolgreicher Sanierungen zu erhöhen - Gesetzentwurf jedoch an einigen Stellen noch nicht ausgereift, Gefahr, dass Lieferanten als Gläubiger zu kurz kommen

Der Kreditversicherer Atradius begrüßt die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen Änderungen der Insolvenzordnung. „Sie führen in die richtige Richtung und erleichtern die Sanierung eines insolventen Unternehmens“, sagt Dr. Wencke Mull, Abteilungsdirektorin Special Risk Management bei Atradius. Insbesondere die Durchführung von deutlich mehr Insolvenzplanverfahren würde dazu führen, dass mehr Unternehmen erhalten, mehr Arbeitsplätze gesichert und die Gläubiger geringere Verluste erleiden würden. Bisher ständen einer breiteren Anwendung jedoch noch Faktoren im Wege, die in der bisherigen Diskussion nicht berücksichtigt wurden.

2008 gab es in Deutschland etwa 30.000 Insolvenzverfahren, aber nur knapp 280 Anträge auf ein Insolvenzplanverfahren. „Dabei ist gerade das Planverfahren ein gutes Mittel, um ein angeschlagenes Unternehmen wieder auf sichere Beine zu stellen“, sagt Mull, die bei Atradius Insolvenzfälle aktiv begleitet und beispielsweise Mitglied im Gläubigerausschuss von Arcandor und BenQ ist. Bis dato sei das Planverfahren häufig bei größeren spektakulären Insolvenzfällen wie Kirch Media, Babcock Borsig oder aktuell Arcandor angewandt worden. „Das Planverfahren muss aber auch für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiv gemacht werden, um sie zu sanieren und zu entschulden“, so die promovierte Juristin.

Bisher kein merklicher Anreiz für Insolvenzplanverfahren gegenüber Abwicklung

Eine Schlüsselrolle spielen dabei die Insolvenzverwalter selbst. Sie müssen sich nicht nur mit Insolvenzen auskennen, sondern unternehmerisch denken und handeln können. Insolvenzverwalter gehen dabei regelmäßig hohe Risiken ein, denn sie haften persönlich für das von ihnen verwaltete Unternehmen. „Ihre Vergütung für die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens unterscheidet sich jedoch bisher nicht merklich vom Entgelt für die Abwicklung eines Unternehmens“, stellt Mull fest und regt ein Anreizsystem an, dass ein Planverfahren für qualifizierte Insolvenzverwalter auch finanziell attraktiv macht.

Die Gläubiger würden davon ebenfalls profitieren. Laut einer Erhebung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn aus 2006 würde es für sie eine Befriedigungsquote von durchschnittlich 20 Prozent geben – gegenüber einer Quote von gerade einmal sechs Prozent bei der Liquidation. Bisher sei jedoch die Erstellung eines Insolvenzplans Spezialistensache und mit hohen Kosten sowie organisatorischem Aufwand verbunden. Auch die Koordinierung mit dem Gericht und die Verhandlung mit den Gläubigern schrecke kleine und mittelständische Unternehmen derzeit noch davor ab, diesen Weg zu gehen. Die im aktuellen Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums vorgesehene Vereinfachung des Verfahrens gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sei daher entscheidend.

Gefahr, dass Interessen der Lieferanten als Gläubiger beschnitten werden

Das derzeit im Entwurf vorgesehene Prozedere für die Auswahl des Verwalters erscheint Mull jedoch noch nicht ausgereift. Zwar könnte die vorgeschlagene Bündelung von Zuständigkeiten bei überörtlichen Gerichten dazu beitragen, die Sanierungsmöglichkeiten insolventer Unternehmen zu erhöhen. „Hiermit muss aber auch gewährleistet sein, dass sich die zuständigen Richter als Kompetenzzentrum für Insolvenzen etablieren“, so Mull. Die dadurch gewonnen Erkenntnisse sollten die Gerichte auch in die Lage versetzen, die Auswahl des Verwalters auf einer breiteren Entscheidungsgrundlage vorzunehmen. Ausgehebelt wird diese Verbesserung laut Mull aber durch die Tatsache, dass der aktuelle Entwurf vorsieht, erstmals auch vor der Insolvenz vom Unternehmen beauftragte und bezahlte Personen als Insolvenzverwalter zuzulassen. Ob diese Personen dann die notwendige Neutralität gegenüber allen Gläubigern wahren könnten, sei zweifelhaft. Derzeit sieht der Entwurf zudem vor, dass nur die wesentlichen bekannten Gläubiger angehört werden und maßgeblich über die Person des Verwalters entscheiden können. „Das birgt die Gefahr, dass die Gruppe der Lieferanten in ihrer Vielzahl zu kurz kommt.“

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Informationen zum Insolvenzplanverfahren

Bei der Sanierung über ein Insolvenzplanverfahren bleibt das Unternehmen als Rechtsträger grundsätzlich erhalten und die Geschäftsführung in der Regel zunächst im Amt. Dem Insolvenzplan, den der Insolvenzverwalter vorschlagen und ausarbeiten kann, müssen alle Gläubigergruppen, die Gesellschafter und das Amtsgericht zustimmen. Die Beteiligten (das insolvente Unternehmen als Schuldner und dessen Gläubiger) erhalten mit dem Insolvenzplan die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben zur Verwertung der Vermögenswerte des Unternehmens abzuweichen und einvernehmlich unter Wahrung ihrer jeweiligen Interessen das schuldnerische Unternehmen als solches zu erhalten und zu sanieren.



Frau Andrea Köhnen
Pressesprecherin
Tel.: 0221 2044 1145
E-Mail: andrea.koehnen@atradius.com

Atradius Kreditversicherung
Opladaner Straße 14
50679 Köln
http://www.atradius.de/

Über Atradius

Die Atradius-Gruppe bietet weltweit Kreditversicherung, Bürgschaften und Inkasso- Dienste an und ist in 40 Ländern vertreten. Mit Gesamteinnahmen von rund 1,7 Milliarden Euro und einem weltweiten Marktanteil von 31 Prozent unterstützt die Atradius- Gruppe Unternehmen auf der ganzen Welt, indem sie sie vor Zahlungsrisiken aus Verkäufen von Waren und Dienstleistungen auf Ziel schützt. Atradius hat mit 160 Büros Zugang zu Bonitätsinformationen über 52 Millionen Unternehmen weltweit und trifft täglich mehr als 22.000 Kreditlimitentscheidungen.