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27.09.2006 - dvb-Presseservice

Sanktionen werden härter

Wer ALG II bezieht, darf künftig nicht wählerisch sein, wenn es um die Annahme neuer Jobs geht. ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Regeln der Zumutbarkeit und die Sanktionen verschärft werden. Entsprechend muss man bei Pflichtverletzungen mit härteren Sanktionen rechnen, falls von der Arbeitsagentur vermittelte Angebote abgelehnt werden: Wenn Behörden einem ALG-II-Empfänger eine zumutbare Maßnahme anbieten und die Chancen auf Wiedereingliederung dadurch erhöht werden, muss diese grundsätzlich angenommen werden. Laut ARAG Experten fallen darunter konkrete Bildungs- oder Jobangebote - auch wenn die Bezahlung unter dem Tarif oder der ortsüblichen Bezahlung liegt. Erst wenn der Lohn 30 Prozent unter dem üblichen Schnitt liegt, kann die Verpflichtung zur Annahme unter Umständen entfallen, weil die Arbeitsbedingungen dann als sittenwidrig gelten können. Der Pflicht zur Annahme unterliegen auch Minijobs, die nicht sozialversicherungspflichtig sind. Laut ARAG Experten wurden ferner die Zuweisungen von Ein-Euro-Jobs erleichtert. Das gilt zum Beispiel, wenn ein ALG-II-Bezieher zu einer so genannten Arbeitsgelegenheit, die auch gemeinnützig sein kann, verdonnert wird. Hier schießt der Staat pro gearbeitete Stunde einen Euro zu.



Pressereferentin, Fachpresse / Kunden-PR
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