Schöne Bescherung
Der richtige Versicherungsschutz für die Feiertage
Stimmungsvoll brennende Kerzen, Plätzchenduft und lachende Gesichter - die Advents- und Weihnachtszeit ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Doch während der Festtage, wenn die gesamte
Familie sich versammelt und ungewohnt reges Treiben herrscht, sind Ruhe und Besinnlichkeit schnell vergessen. Mit blank liegenden Nerven steigt die Gefahr für Unfälle im Haushalt, die das Fest
ruinieren können. Auch in der Silvesternacht besteht ein erhöhtes Risiko für Verletzungen und Sachschäden. Um sich zumindest gegen die finanziellen Folgen solcher Feiertagskatastrophen abzusichern,
empfiehlt AXA deshalb, auf den richtigen Versicherungsschutz zu achten.
Alle Jahre wieder: Brandgefahr in Haus und Wohnung
Während der Weihnachtsfeiertage lassen jedes Jahr Millionen Kerzen die Häuser und Wohnungen in Deutschland festlich erstrahlen. Doch der Lichterglanz hat auch eine dunkle Seite: Denn in der
Weihnachtszeit steigt die Gefahr von Wohnungsbränden. Ob Christbaum, Adventskranz oder Weihnachtpyramide - schon ein kleiner Funke genügt, um die festliche Weihnachtsdekoration sekundenschnell zu
entflammen. "Durch Zugluft oder unsachgemäße Löschversuche kann sich das Feuer rasch zu einem großen Stubenbrand ausbreiten", weiß Herbert Groh, Leiter Sachschaden von AXA.
Auch in der Küche herrscht während des weihnachtlichen Treibens erhöhte Brandgefahr. Ein auf der Herdplatte vergessenes Geschirrtuch oder brennende Weihnachtsplätzchen im Backofen verderben
schnell den Weihnachtsschmaus. Besonders gefährlich ist überhitztes Fett: Löscht man mit Wasser, kommt es zu einer Explosion. Küchen- oder Wohnungsbrände können immense finanzielle Schäden nach sich
ziehen. Insbesondere, wenn auch benachbarte Wohnungen zu Schaden gekommen sind oder Löschwasser schwerwiegende Schäden im Haus verursacht hat. Der Verursacher steht dann vor hohen Kosten - für
Renovierungsarbeiten im gesamten Haus oder für eine eigene neue Inneneinrichtung.
Hab und Gut lassen sich natürlich ersetzen. Schlimmer sind Personenschäden - etwa wenn ein Familienmitglied sich so schwer verletzt, dass es langfristig unter den gesundheitlichen Folgen der
Brandverletzung leiden muss: "Wird bei einem Brand ein Familienvater arbeitsunfähig, kann das für die gesamte Familie weitreichende finanzielle Folgen haben", warnt Bernd Mengel, Experte für
Unfallversicherungen bei AXA. Zwar übernehmen die Krankenkassen in solchen Fällen die medizinische Behandlung und den stationären Krankenhausaufenthalt, die finanziellen Folgen von langfristigen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind allerdings nicht abgedeckt.
Prosit Neujahr: Gefahren in der Silvesternacht
In der Silvesternacht kommt es häufig zu Unfällen, besonders wenn bei ausgelassener Stimmung mit Freunden und Familie Alkohol im Spiel ist. Ursache für Verletzungen ist vor allem der
unsachgemäße, leichtsinnige Umgang mit Feuerwerkskörpern. Denn schnell geht bei der beliebten "Knallerei" zum Jahreswechsel ein Böller nach hinten los. "Jedes Jahr aufs Neue bekommen
wir in der Silvesternacht schwere Verletzungen zu sehen. Besonders häufig sind Brandverletzungen an Händen, Augen und im Gesicht. Schäden an den Ohren sind ebenfalls keine Seltenheit", so Prof.
Dr. med. Johannes M. Rueger, Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie des UKE in Hamburg.
Auch hohe Sachschäden bereiten beschwingten Silvesterpartys ein unschönes Ende. So mancher fehlgeleitete Feuerwerkskörper verursacht Brandschäden am Balkon oder am parkenden Auto. Jedes Jahr
ärgern sich außerdem Autobesitzer über Spuren von Feuerwerkskörpern auf dem Autolack oder gar zerbrochene Scheiben am Pkw.
Der richtige Versicherungsschutz für ein sorgenfreies Jahr
Damit das neue Jahr nicht mit einem bösen Erwachen beginnt, ist ein umfassender Versicherungsschutz ratsam. Im Schadenfall sind so die finanziellen Folgen von Festtagsunglücken und anderen
Missgeschicken während des gesamten Jahres abgedeckt.
Wohngebäudeversicherung:
Für Brandschäden am Haus - zum Beispiel an Fassade, Dach oder Balkon - kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf. AXA zum Beispiel zahlt im Schadenfall nicht nur die hohen Reparatur-
und Wiederherstellungskosten, sondern auch eventuelle Löschwasserschäden. "Auch Schäden, die durch typische Silvesterstreiche mit Knallkörpern entstehen, wie zum Beispiel beschädigte Briefkästen
und Müllboxen, sind mit der Wohngebäudeversicherung abgedeckt", so Herbert Groh, Leiter Sachschaden von AXA. "Diese vermeintlich harmlosen Mutproben sind Sachbeschädigung und sollten bei der
Polizei angezeigt werden."
Hausratversicherung:
Werden Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände wie Möbel oder Gardinen durch einen Adventskranz oder ein Tischfeuerwerk "gebrandmarkt", springt die Hausratversicherung ein. Einige
Versicherer, wie zum Beispiel AXA, verzichten hierbei auf die Einrede grober Fahrlässigkeit - wenn beispielsweise eine brennende Kerze für kurze Zeit unbeaufsichtigt bleibt und das Mobiliar Feuer
fängt. Auch sogenannte Sengschäden können bei AXA mitversichert werden: Schmoren Teppiche, Möbel oder Gardinen an, zahlt dann ebenfalls die Hausratversicherung.
Haftpflichtversicherung:
Die private Haftpflichtversicherung kommt dann zum Tragen, wenn Brandunglücke nicht nur die eigenen vier Wände, sondern auch Nachbars Besitz in Mitleidenschaft ziehen. Auch Schäden an fremden
Autos, die durch falschen Gebrauch von Feuerwerkskörpern entstehen, sind ein Fall für die private Haftpflichtversicherung.
Unfallversicherung:
Eine private Unfallversicherung deckt die finanziellen Konsequenzen von Unfällen wie zum Beispiel Brandverletzungen oder Hör- beziehungsweise Sehschäden ab, wenn sie den Betroffenen langfristig
beeinträchtigen. Was viele nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur für die finanziellen Folgen von Unfällen auf, die am Arbeitsplatz beziehungsweise auf dem Weg dorthin geschehen.
Daher sollte man mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen.
Kfz-Versicherung:
Geraten im Freien geparkte Autos durch Feuerwerkskörper in Brand oder beschädigen fehlgeleitete Silvesterraketen die Scheiben, zahlt die Teilkasko-Versicherung des Fahrzeughalters. Schäden durch
mut- und böswillige Beschädigung übernimmt die Vollkasko-Versicherung. In diesem Fall sollte der Fahrzeughalter allerdings nicht nur seine Versicherung, sondern auch die Polizei informieren und
Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
Mit ein paar einfachen Vorsichtsmaßnahmen und Tipps lassen sich Feiertagsunglücke vermeiden:
Brennende Kerzen:
Generell gilt: Elektrische Kerzen sind immer sicherer als offenes Feuer - insbesondere, wenn Kinder oder Haustiere in der Nähe sind. Wer dennoch nicht auf das stimmungsvolle Licht verzichten
möchte, sollte Löschmittel (Feuerlöscher, Löschdecke oder einen Eimer Wasser) griffbereit halten. Weihnachtsbäume, Adventskränze und Weihnachtsgestecke sollten Sie auf feuerfeste Unterlagen stellen.
Ist das Tannengrün durch Heizungsluft trocken geworden, sollten keine Kerzen mehr angezündet werden. Offenes Feuer niemals unbeaufsichtigt lassen!
Weihnachtsstress in der Küche:
Viele Köche verderben bekanntlich den Brei - und sorgen für Chaos und Stress am Herd. Um Unachtsamkeiten zu vermeiden, sollten - je nach Größe der Küche - niemals mehr als zwei eifrige Köche am
Werk sein. Niemand erwartet ein perfektes Fünf-Gänge-Menü. Machen Sie Abstriche und nehmen Sie sich Zeit. Ein guter Überblick und entspannte Stimmung in der Küche sind die beste Prävention.
Vorsicht! Silvesterraketen:
Zünden Sie Feuerwerkskörper niemals in unmittelbarer Nähe von Gebäuden und Kraftfahrzeugen. Raketen immer von einer standsicheren Abschussrampe starten (zum Beispiel einer eingegrabenen Flasche)
und niemals auf Menschen richten. Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von alkoholisierten Personen oder Kindern. Vorsicht bei Blindgängern: Diese niemals ein zweites Mal entzünden. Um Schäden
durch fehlgeleitete Raketen innerhalb des Hauses zu vermeiden, sollten Sie die Fenster schließen. Fahrzeuge möglichst in der Garage parken. Ist dies nicht möglich, Autos in ruhigen Gegenden abseits
von großen Straßen abstellen.
Frau Sabine Friedrich
Medienreferentin Schaden- und Unfallversicherungen
Tel.: +49 (0) 221-148 3 13 74
Fax: +49 (0) 221-148 3 00 44
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de
AXA Konzern AG
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln
www.axa.de