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05.09.2007 - dvb-Presseservice

Schäden in der Autowaschanlage

(OVB) Manch einer wäscht sein liebstes Spielzeug, das Auto, noch am Wochenende auf dem eigenen Grundstück oder vor der Garage. Viel bequemer, aber auch etwas teurer wird’s in der Waschstraße. Allerdings: Mitunter ist Streit programmiert. Und zwar wenn das gehätschelte Vierrad mit Kratzern, Dellen oder sonstigen Blessuren die Waschstraße wieder verlässt. Dann stellt sich zwangsläufig die Frage, wer für den Schaden haften muss. Darum ging es einmal mehr vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren unter dem Aktenzeichen X ZR 133/03. Im „Kleingedruckten“ hatte der Betreiber einer Waschstraße seine Haftung für Schäden am Fahrzeug allein auf eigenes „grobes Verschulden“ begrenzt. Das durfte er aber nicht, entschied das höchste deutsche Zivilgericht unter dem oben genannten Aktenzeichen. Im vorliegenden Fall musste der Waschstraßen-Betreiber für die Schäden am Pkw eines Kunden aufkommen.

 



Frau Antje Schweitzer
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Über die OVB Holding AG

Die OVB Holding AG mit Sitz in Köln ist einer der führenden europäischen Finanzvertriebe. Seit ihrer Gründung im Jahr 1970 steht die kundenorientierte Beratung privater Haushalte hinsichtlich Versicherungsschutz, Vermögensauf- und -ausbau, Altersvorsorge und Immobilienerwerb im Mittelpunkt ihrer Geschäftstätigkeit. Derzeit berät die OVB europaweit 2,5 Mio. Kunden und arbeitet mit über 100 renommierten Produktpartnern zusammen. Die OVB Holding AG ist aktuell in insge-samt 14 Ländern aktiv und beschäftigt über 9.600 Mitarbeiter. In 2006 erwirtschaf-tete das Unternehmen, das seit Juli 2006 an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) notiert ist, Gesamtvertriebsprovisionen in Höhe von 213,3 Mio. Euro sowie ein EBIT von 24,1 Mio. Euro.