Schadenersatz nach Anlagetipp in der Stammkneipe

Vielleicht lockerte der Alkohol die Zunge zu sehr: Ein Berater hat sich in einer Gaststätte mit einer Bekannten über Schifffsfonds unterhalten. Das Kammergericht Berlin stufte das Gespräch aber als Beratung ein, bei der Pflichten verletzt wurden.

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