Schadenregulierung: Von den Tücken eines Schecks

Ein Geschädigter, der seinem Geldinstitut einen Scheck des gegnerischen Haftpflichtversicherers einreicht, erkennt dadurch nicht automatisch einen Vergleich an. Das gilt auch dann, wenn der Versicherer in einem Begleitschreiben die Gründe für die Kür ...

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