Schadenregulierung von Massenunfällen vereinfacht

Die Vereinbarung zur Schadenregulierung nach Massenkarambolagen wurden geändert. Beteiligte können sich nun direkt an den jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden. Außerdem werden die Schäden grundsätzlich in voller Höhe übernommen.

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