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03.02.2009 - dvb-Presseservice

Schadensbegrenzung schon vor dem Unwetter

Unwetter mit orkanartigen Stürmen und Starkregen verursachen an so manchem Haus Schäden in teilweise beträchtlicher Höhe. Die Württembergische Versicherung AG, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, rät, das Haus vor einem drohenden Unwetter so gut es geht zu sichern, um mögliche Schäden schon im Vorfeld zu begrenzen. Die Experten empfehlen, auch den Versicherungsschutz den zunehmenden Wetterrisiken anzupassen.

Der Orkan „Kyrill" richtete im Januar 2007 in nur wenigen Stunden mehrere Milliarden Euro Schaden an. Das Orkantief „Emma" hinterließ Ende Februar 2008 in vielen Regionen seine Spuren. Allzu deutlich hat sich gezeigt, dass Wetterextreme keine Ausnahme mehr sind. Wenn schon das Wetter nicht geändert werden kann, sollte man wenigstens die Gebäude den veränderten Wetterbedingungen anpassen. Hier ist Vorsorge gefragt. Dazu gehört es, den Außenbereich des Hauses wie zum Beispiel Fensterläden, Rollläden oder Pergolen regelmäßig zu überprüfen und sich durch ausreichenden Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen möglicher Schäden zu schützen.

Regelmäßige Inspektionen

Bei der regelmäßigen Inspektion des Hauses ist es besonders wichtig, auch das Dach zu kontrollieren. Regenrinnen, die frei von Schmutz und Moos sind, werden auch mit einem erhöhten Wasseraufkommen fertig. Gut befestigte Schneeschutz-, Begehungs- und Dachrinnensysteme sorgen dafür, dass sich Metallteile nicht so leicht lösen und weiteren Schaden anrichten können. In den meisten Fällen entsteht ein Sturmschaden am Dach durch Windsog. Besonders gefährdet sind hierbei der Ortgang als seitlicher Abschluss der Dachfläche am senkrecht stehenden Giebel, sowie der First, ganz oben auf dem Dach, und die Traufe als unterer Dachabschluss. Abhilfe lässt sich dadurch schaffen, dass man die Ziegel in diesen Randbereichen verschraubt, wie das zum Beispiel für den Ortgang bereits seit Jahren vorgeschrieben ist. Auch eine Verklammerung der Ziegel in den angrenzenden Bereichen kann Sturmschäden vorbeugen.

Gartenzubehör befestigen

Bei einem Unwetter kann es auch durch Nachlässigkeit zu Schäden kommen: Gartengeräte wie Gießkannen, Pflanzgeräte oder Blumengefäße, die draußen liegengeblieben sind, können sich durch orkanartige Böen in gefährliche Geschosse verwandeln und Fensterscheiben durchschlagen oder Fassaden und Rollläden beschädigen. Abdeckplanen, Plastikbahnen oder Rankgitter sollten so vertäut werden, dass sie sich bei einem Sturm nicht lösen können. Auch leere Mülltonnen können bei starken Böen gefährlich werden. Deshalb sollten auch sie befestigt werden. Der Fachhandel bietet dafür unter dem Sammelbegriff „Einhausungen" verschiedene Unterstellmöglichkeiten bis hin zu begrünten Abstellhäuschen.

Versicherungsschutz muss sein

Sicherheit vom Fundament bis zum Giebel bietet die Wohngebäudeversicherung. Sie sichert im Allgemeinen ab, was Sturm und Hagel sowie Elementarereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmung an den eigenen vier Wänden an Schäden verursachen können. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus auch bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Leitungswasser. In der Regel sind neben dem Wohngebäude unter anderem auch Gartenhäuser, Geräteschuppen und Carports mitversichert. Besonders wichtig ist es, den Wert des Hauses festzulegen. Da die Baukosten steigen, empfiehlt es sich, eine „gleitende Neuwertversicherung" zu wählen. Damit ist garantiert, dass im Schadensfall die Wiederherstellung des Hauses gesichert ist. Zu beachten ist, dass Wertveränderungen des Gebäudes durch An- oder Umbauten der Versicherung unverzüglich mitgeteilt werden müssen. Das gilt zum Beispiel auch für nachträglich installierte Solarthermie- und Photovoltaikanlagen, sofern diese nicht über eine Spezialversicherung gegen die genannten Gefahren versichert sind.

Schäden, die Dritten aus dem Besitz und dem Betreiben einer Photovoltaikanlage entstehen, sollten über eine Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Je nach Einzelfall kann diese Betreiber-Haftpflicht über eine Privat-Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung mitversichert werden; ansonsten ist eine separate Betreiber-Haftpflichtversicherung notwendig.

Hauseigentümer sollten zudem eine Hausratversicherung haben. Sie ersetzt in der Regel bei Schäden durch Sturm und Hagel sowie durch Elementarereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmung beschädigte oder entwendete Gegenstände. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Teppiche, Gardinen, Geschirr, Elektrogeräte, Bekleidung, Bücher und Wertgegenstände. Versichert sind außerdem auch Schäden durch Brand, Explosion und Implosion, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme ist es wichtig, vom Neuwert der Gegenstände auszugehen. Damit ist garantiert, dass im Schadensfall die Neuanschaffung gleichwertiger Dinge gewährleistet ist.

Neben dem Schutz von Gebäude und Hausrat gehört zum Versicherungsschutz für Inhaber von Mehrfamilienhäusern und Vermieter von Einfamilienhäusern auch eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Dies kann sich schnell auszahlen, wenn sich beispielsweise bei einem Sturm Dachziegel lösen, vom Dach fallen und dabei geparkte Autos beschädigen. Bei Inhabern von selbstbewohnten Einfamilienhäusern und Wohnungen reicht eine Privat-Haftpflichtversicherung aus. Die Vermietung von Eigentumswohnungen kann üblicherweise über den Einschluss in einer Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert werden.

Tipps der Württembergischen Versicherung zum Unwetterschutz

-           Blitzschutzanlage installieren.

-           Markisen bei Sturmwarnung einklappen.

-           Unzureichend befestigte Gegenstände im Garten sichern, da sie bei Unwettern schnell zu unkontrollierbaren Geschossen werden können. 

-           Alle beweglichen Teile rund um das Haus nach dem Benutzen sofort gut verstauen.

-           Terrassenüberdachung und Pergolen auf eventuell gelockerte Teile prüfen.

-           Bei Hagel: Im Haus Türen, Fenster, Rollläden und Fensterläden schließen und sich von Öffnungen wie etwa Dachluken fernhalten.

-           Verschiedene Internetportale weisen auf Extremwettersituationen hin. Dort können Früh- und Vorwarninformationen, sogar landkreisbezogen, abgerufen werden.




Herr Dr. Immo Dehnert
Pressesprecher
Tel.: 0711 662-1471
Fax:
E-Mail: immo.dehnert@ww-ag.com


Herr Frank Weber
Leiter Konzernstrategie und Konzernkommunikation
Tel.: 0711 662-1470
Fax:
E-Mail: frank.weber@ww-ag.com

Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
http://www.ww-ag.de



Ein Jammer, wie Vermögenswerte durch orkanartige Stürme vernichtet werden können. Die Schadensfolgen lassen sich durch eigene Sorgfalt verringern. Für die verbleibenden finanziellen Auswirkungen steht eine gute Versicherung zur Seite.