Scheidungs-Ausgleichszahlungen als Werbungskosten absetzbar
Versorgungsausgleichszahlungen bei Ehescheidung gehören zu abziehbaren Werbungskosten - zumindest wenn ohne die Ausgleichsvereinbarung bei Renteneintritt geringere Versorgungsbezüge zufließen würden. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.