Scheidungs-Ausgleichszahlungen als Werbungskosten absetzbar

Versorgungsausgleichszahlungen bei Ehescheidung gehören zu abziehbaren Werbungskosten - zumindest wenn ohne die Ausgleichsvereinbarung bei Renteneintritt geringere Versorgungsbezüge zufließen würden. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.

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