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25.02.2011 - dvb-Presseservice

Schilderwechsel für Mofas und Mopeds: Ab 1. März 2011 schwarze Versicherungskennzeichen

Vom 1. März 2011 an benötigen Mofas und Mopeds ein schwarzes Versicherungskennzeichen. Die grünen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Wer dann noch mit grünem statt schwarzem Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Die neuen Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
Das Unfallrisiko der Kleinkrafträder ist hoch: Die knapp 1,8 Millionen Mofa- und Mopedfahrer verursachten 2009 rund 33.000 Haftpflichtschäden. Die Versicherer zahlten hierfür knapp 77 Millionen Euro an Geschädigte. Mit 18 Schäden auf 1.000 Fahrzeuge ist die Schadenhäufigkeit damit fast doppelt so hoch wie bei „richtigen“ Motorrädern. Erfreulicherweise ist jedoch die Anzahl der Schäden bei den Mofas um 5 Prozent zurückgegangen: Im Jahr zuvor waren es noch fast 35.000 Haftpflichtschäden.

Die Diebstähle bei Mofas und Mopeds sind im Vergleich zum Vorjahr sogar um 17,5 Prozent zurückgegangen. Trotzdem sind Mofas und Mopeds noch immer deutlich häufiger als andere Fahrzeuge betroffen: 8.460 versicherte Mofas und Mopeds wurden 2009 gestohlen – mehr als 26 von je 1.000 Fahrzeugen. Zum Vergleich: Bei Krafträdern wurden 3,1 und bei PKW 0,5 von 1.000 Fahrzeugen gestohlen.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, aber auch Segways sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen.

Der Versicherer ist über die Buchstabenkombination des Kennzeichens im Internet (www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html) oder über den Zentralruf der Autoversicherer (0180-25 0 26) leicht feststellbar.



Frau Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030 / 20 20 - 51 19
E-Mail: k.rueter@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
Wilhelmstraße 43 / 43G
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