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21.02.2007 - dvb-Presseservice

Schilderwechsel für Mofas und Mopeds: Ab 1. März 2007 gelten grüne Versicherungskennzeichen

Vom 1. März 2007 an benötigen Mofas und Mopeds ein grünes Versicherungskennzeichen. Sie sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich. Die blauen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Wer dann noch mit blauem statt grünen Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar.

 

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, aber auch Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen. Trotz dieser Einschränkungen ist das Unfallrisiko der Kleinkrafträder hoch: Die rund 1,49 Millionen Mofa- und Mopedfahrer verursachten 2005 rund 36.500 Haftpflichtschäden. Die Versicherer zahlten hierfür rund 78 Millionen Euro an Geschädigte. Mit 24 Schäden auf 1.000 Fahrzeuge ist die Schadenhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie bei „richtigen“ Motorrädern: Diese liegt bei 11 von 1.000 versicherten Fahrzeugen.

 

Auch von Diebstahl sind Mofas und Mopeds deutlich häufiger als andere Fahrzeuge betroffen: Rund 9.450 versicherte Mofas und Mopeds wurden 2005 gestohlen – mehr als 30 von je 1.000 Fahrzeugen. Zum Vergleich: Bei Krafträdern wurden 4,6 und bei PKW 0,7 von 1.000 Fahrzeugen gestohlen.

 

Der Versicherer ist über die Buchstabenkombination des Kennzeichens im Internet (www.gdv.de oder www.versicherung-und-verkehr.de) oder über den Zentralruf der Autoversicherer (0180-25026) leicht feststellbar.



Frau Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030 / 20 20 - 51 83
E-Mail: presse@gdv.org

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.-GDV
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