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25.02.2009 - dvb-Presseservice

Schilderwechsel für Mofas und Mopeds: Ab 1. März 2009 blaue Versicherungskennzeichen

Vom 1. März 2009 an benötigen Mofas und Mopeds ein blaues Versicherungskennzeichen. Die schwarzen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit. Wer dann noch mit schwarzem statt blauem Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Die neuen Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.  

Das Unfallrisiko der Kleinkrafträder ist hoch: Die rund 1,65 Millionen Mofa- und Mopedfahrer verursachten 2007 rund 36.300 Haftpflichtschäden. Mit 22 Schäden auf 1.000 Fahrzeuge ist die Schadenhäufikeit doppelt so hoch wie bei "richtigen" Motorrädern. Die Versicherer zahlten hierfür rund 80 Millionen Euro an Geschädigte.  

Auch von Diebstahl sind Mofas und Mopeds deutlich häufiger als andere Fahrzeuge betroffen: Fast 11.000 versicherte Mofas und Mopeds wurden 2007 gestohlen – mehr als 34 von je 1.000 Fahrzeugen. Zum Vergleich: Bei Krafträdern wurden 3,4 und bei PKW 0,5 von 1.000 Fahrzeugen gestohlen. Während bei PKW die Diebstähle seit Jahren zurückgehen, steigen sie bei Mofas weiter an: Zuletzt um 6,9 Prozent zum Vorjahr 2006. 

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, aber auch Segways sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen.  

Der Versicherer ist über die Buchstabenkombination des Kennzeichens im Internet (www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html) oder über den Zentralruf der Autoversicherer (0180-25026) leicht feststellbar.



Frau Katrin Rüter de Escobar
Pressereferentin Schaden- und Unfallversicherung
Tel.: 030 / 20 20 – 51 19
E-Mail: k.rueter@gdv.de

Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V
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