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07.03.2007 - dvb-Presseservice

Schlingern auch ohne Suff

Bei schlechten Straßen- und schwierigen Witterungsverhältnissen kann auch ein nüchterner Fahrer ins Schlittern geraten. Daher müssen, um die relative Fahruntüchtigkeit nachzuweisen, weitere Komponenten zur schlingernden Fahrweise hinzukommen, wissen die ARAG Experten. Entsprechend entschied das Landgericht Leipzig (Az.: 7 QS 29/06) im Falle eines Pkw-Fahrers. Er war mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,62 Promille bei Schneematsch auf einer schlechten Straße beim Rechtsabbiegen soweit auf die Gegenfahrbahn geschlittert, dass er ein dort parkendes Auto gestreift hatte. Das hätte auch einem nüchternen Fahrer passieren können, meinten die Richter.



Frau Brigitta Mehring
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