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Schlingern auch ohne Suff
Bei schlechten Straßen- und schwierigen Witterungsverhältnissen kann auch ein
nüchterner Fahrer ins Schlittern geraten. Daher müssen, um die relative
Fahruntüchtigkeit nachzuweisen, weitere Komponenten zur schlingernden Fahrweise
hinzukommen, wissen die ARAG Experten. Entsprechend entschied das Landgericht
Leipzig (Az.: 7 QS 29/06) im Falle eines Pkw-Fahrers. Er war mit einer
Blutalkoholkonzentration von 0,62 Promille bei Schneematsch auf einer schlechten
Straße beim Rechtsabbiegen soweit auf die Gegenfahrbahn geschlittert, dass er
ein dort parkendes Auto gestreift hatte. Das hätte auch einem nüchternen Fahrer
passieren können, meinten die Richter.