Drei Jahre nach der Umsetzung der EU-Richtlinie schlummern immer noch unerkannte Deckungslücken in VSH-Policen der Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister. Wer nicht regelmäßig mit den Fallstricken der Berufshaftpflichtversicherung zu tun hat läuft Gefahr, existenzbedrohende Risiken nicht als solche zu erkennen, vor allem im Bereich der noch ungeregelten Finanzdienstleistungen.
Ein Beispiel: Die gesetzlich
vorgeschriebene Pflichtversicherung für die Versicherungsvermittlung zeichnet
sich durch eine unbegrenzte Nachhaftung aus. Der Gesetzgeber wollte im
Interesse des Verbraucherschutzes sicherstellen, dass im Falle einer
Falschberatung berechtigte Schadenersatzforderungen auch dann noch befriedigt
werden, wenn der Vermittler sich schon längst aus der Branche zurückgezogen hat
und der VSH Vertrag bereits beendet wurde. Aufgrund des geltenden Verstoßprinzips
und der unbegrenzten Nachhaftung bleibt der Versicherer auch nach Ablauf der
VSH-Versicherung leistungspflichtig.
Bei
der Absicherung des Finanzdienstleistungs-Risikos gilt dieses Prinzip bislang
nicht. Die meisten VSH-Versicherungen sehen für den FDL-Bereich eine Befristung
vor. Das bedeutet für den Vermittler, dass er
schon wenige Jahre nach dem Ablauf der aktuellen Versicherung schutzlos
dasteht, wenn er nicht anderweitig Vorsorge getroffen hat (siehe das Bild unten).
Wie brisant die Lage ist, sieht man an der Verfahrensflut im Zusammenhang mit „gehebelten“ Finanzprodukten. Die erhobenen Vorwürfe - teilweise schon viele Jahre alt – fallen letztendlich wieder auf den Vermittler zurück. Aus diesem Grund sollte man sich in jedem Fall für eine unbegrenzte Nachhaftung, wie sie der VSAV-Premium-Tarif bietet, entscheiden. Dieser besondere Tarif wird exklusiv von dem auf VSH spezialisierten Makler Ralf W. Barth angeboten und zeichnet sich durch viele weitere sinnvolle Einschlüsse aus.
Ralf W. Barth bietet interessierten Vermittlern an, mehr Sicherheit zu gewinnen durch einen kostenlosen Policen-Check, bei dem man seine aktuelle VSH-Police unverbindlich und kostenlos auf Herz und Nieren prüfen lassen kann.
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