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20.03.2012 - dvb-Presseservice

Schluss mit dem Dokumentenchaos bei der rückgedeckten Unterstützungskasse

Die rückgedeckte Unterstützungskasse hat sich in den vergangenen Jahren neben der Direktversicherung und der Pensionskasse zu einem der Standard-Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung entwickelt. Doch während es der Branche bei den beiden Erstgenannten gelungen ist, auch den Abschluss weitgehend zu standardisieren und zu vereinfachen, konnten sich bei der Unterstützungskasse bisher kaum Vereinfachungen durchsetzen. Das liegt sicherlich auch an der komplizierten rechtlichen Konstruktion der U-Kasse und daran, dass die rückgedeckte U-Kasse aus Sicht des Gesetzgebers lediglich eine Ausnahmeerscheinung darstellt.

Ein Arbeitgeber, der seine Altersversorgung im Rahmen eines Kollektivvertrages über eine Gruppen-UK durchführen möchte, muss in der Regel zunächst die Mitgliedschaft beantragen, die Satzung akzeptieren und einen Leistungsplan vereinbaren. Nachdem er die begünstigten Mitarbeiter dann bei der U-Kasse angemeldet hat, erhält er für jeden Versorgungsberechtigten eine Versorgungszusage sowie häufig Kopien oder Auszüge aus der Police der Rückdeckungsversicherung. Außerdem muss er sich gegenüber der Kasse verpflichten, seinen Mitarbeitern die Wahl eines Beiratsmitglieds zu ermöglichen. Die Tatsache, dass die abgeschlossenen Versicherungen weder den Mitarbeitern noch dem Arbeitgeber gehören, ist den meisten Arbeitgebern nicht bewusst.

Die begünstigten Arbeitnehmer verstehen die Konstruktion in aller Regel noch viel weniger. Meist glauben Sie, dass der Arbeitgeber für Sie eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen hat. Aber statt einer Versicherungspolice auf Ihren Namen erhalten Sie vom Arbeitgeber oder der U-Kasse eine Einzelzusage oder Anwartschaftsbestätigung, die auf den Leistungsplan Bezug nimmt, der sich wiederum auf die Rückdeckungsversicherung und die Satzung der U-Kasse bezieht. Zu allem Übel werden Sie in den offiziellen Dokumenten auch noch belehrt, dass sie keinen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen haben. Arbeitgeber und Vermittler mühen sich dann ab zu erläutern, dass der fehlende Rechtsanspruch in der Praxis keine Bedeutung hat.

Ein wenig Licht ins Dunkel der U-Kasse bringt das neue Konzept zur Erstellung von Versorgungsordnungen über rückgedeckte Gruppen-Unterstützungskassen, das von dem Beratungsunternehmen febs consulting GmbH seit Januar diesen Jahres angeboten wird.

„Wir erstellen für den Arbeitgeber eine Versorgungsordnung, in der die Ansprüche vollständig beschrieben werden und in der ausschließlich auf die abgeschlossene Rückdeckungsversicherung verwiesen wird“, erläutert Andreas Buttler, Gesellschafter-Geschäftsführer der febs. Alle anderen Dokumente der U-Kasse sind damit für den Arbeitnehmer bedeutungslos und müssen ihm weder vorgelegt noch erläutert werden. Sie dienen nur noch dem Arbeitgeber und der U-Kasse für die ordnungsgemäße Durchführung der Versorgung.

Für den Arbeitgeber hat das Konzept den Vorteil, dass er freier in der Gestaltung und Formulierung seiner Versorgungsordnung ist und sich nicht zwingend an alle Vorgaben der U-Kasse halten muss. Die U-Kasse wiederum erspart sich die aufwändige individuelle Anpassung ihrer Vertragsdokumente. Der Arbeitnehmer erhält eine Versorgungsordnung, in der nur die Dinge stehen, die für ihn relevant sind. Auch der Hinweis auf den fehlenden Rechtsanspruch ist entbehrlich, denn gegenüber dem Arbeitgeber besteht dieser ja.

Die Umsetzung ist relativ einfach. Mit Hilfe eines ausführlichen Erhebungsbogens werden die Wünsche des Arbeitgebers sowie die wesentlichen Merkmale der ausgewählten Unterstützungskasse und der Rückdeckungsversicherung erfasst. Das hat den Vorteil, dass eine zeit- und kostenintensive Abstimmung der Versorgungsordnung auf die Dokumente der U-Kasse entfällt. Auf dieser Basis, gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Kunden, erstellen die febs-Experten die gewünschte Versorgungsordnung im direkten Auftrag des Kunden. Jetzt muss nur noch sichergestellt werden, dass die zugesagte Versorgung auch tatsächlich von der U-Kasse versichert und finanziert wird. Diesen Abgleich kann der Vermittler in der Regel selbst vornehmen.

Im Rahmen ihrer jährlichen Update-Seminare erläutern die Experten der febs Consulting den Teilnehmern nicht nur das Prinzip des neuen Konzeptes, sondern geben auch zahlreiche Tipps zur Gestaltung einer Versorgung über eine rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse. Das nächste Seminar findet am 26.04.2012 unter dem Titel „Aktuelle bAV-Herausforderungen 2012“ statt. Das vollständige Programm finden Interessierte unter www.febs-consulting.de/seminare.



Ihr Ansprechpartner
Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de

febs Consulting GmbH
Am Hochacker 3
85630 Grasbrunn/München
www.febs-consulting.de

Als unabhängige Sachverständige und zugelassener Rentenberater beraten wir Arbeitgeber in allen Fragen rund um betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten. Wir analysieren und sanieren bestehende Versorgungswerke, erstellen versicherungsmathematische Bilanzgutachten und unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichs.